Vereinsrecht: Weitergabe von gekaufter Ware an Mitglieder

Hallo allerseits,

angeregt durch ein derartiges Beispiel aus meinem letzten Urlaubsland:

Gegeben sei ein Verein in Deutschland, dessen Zweck es wäre, seine Mitglieder mit (günstigen) Waren zu versorgen und zwar nicht in Form eines permanenten Angebots, sondern in Abhängigkeit der Wünsche der Mitglieder und der Verfügbarkeit entsprechender Angebote.

Die Mitglieder würden 20 Euro Jahresbeitrag zahlen.

Beispiel 1:

  • Mitglieder sind an Pasta interessiert
  • Ein lokaler CC Markt haette diese für brutto 80¢ im Angebot.
  • Sagen wir die Transportkosten wären aufgrund der Menge 2¢.
  • Die Mitglieder können ihre Ware dann für 80¢+2¢ abholen.

Beispiel 2:

  • Mitglieder sind an Weihnachtsbäumen interessiert
  • Ein Händler bietet diese für brutto 20 Euro das Stück an.
  • Der Transport beträgt brutto 2 Euro das Stück.
  • Die Mitglieder können ihren Weihnachtsbaum für 22 Euro
    abholen.

In anderen Worten: Die Kosten (inkl. Anlieferung) werden 1 zu 1 auf die Mitglieder umgelegt. Es soll primär kein Gewinn erwirtschaftet werden. Der am Jahresende verbleibende Mitgliedsbeitrag wird für die Organisation der Mitgliederversammlungen bzw. für von der Versammlung beschlossene gemeinschaftliche Ausgaben verwendet und ansonsten als Guthaben stehen gelassen.

Fragen:

Ist diese Konstellation in Deutschland rechtlich erlaubt, oder gibt es Gesetze, die dieses verhindern?

Wäre dieser Verein in der Konstellation in Deutschland auch gemeinnuetzig, obwohl er nicht sofort und augenscheinlich unter die 25 Punkte in § 52 AO fiele?

Wie wäre hier also steuerrechtlich zu verfahren? Würde eine E/A Rechnung reichen?

Wie wäre das Ganze, wenn die Mitglieder an Sachen aus dem Ausland interessiert wären, z.B.

Beispiel 3:

  • Mitglieder wären an einem japanischen Spezialtee interessiert
  • Eine Firma aus Fukushima würde diesen günstigst verkaufen :wink:
  • Der Versand betrüge 100 Euro
  • Die Ware wäre einfuhrfähig!
  • Sagen wir der entstandene Preis pro 100g nach Zoll und Steuern wäre brutto 11 Euro.
  • Die Mitglieder könnten ihre Waren dann für diese 11 Euro erhalten.

Wie würde sich die Lage verändern, wenn der Verein -nach Mitgliederbeschluss- jedem Artikel 1¢ aufschlägt bzw. jedem an einer Kaufaktion Beteiligten 1€ auferlegt, um auf der Mitgliederversammlung jedem anwesenden Mitglied ein Wagyu-Steak und ein paar Drinks kredenzen zu können?

Es müsste nicht unbedingt ein Verein sein, sofern es in anderer Konstellation einfacher zu bewerkstelligen wäre.

Gruß
HH

Nein.

Genossenschaft wäre eher passend. Aber aufgrund der Pflichtprüfungen und anderer rechtsformbedingter Kosten ist das erst ab einem bestimmten Umsatz wirtschaftlich sinnvoll.