Hallo , wenn ein Vorstand eines Vereins selbstständig die satzung ändert um somit gekündigten mitgliedern das recht gibt so lange im verein zu bleiben bis die kündigung rechtens ist . Kann so etwas bestraft werden ßß
gruß Bernd
Hallo , wenn ein Vorstand eines Vereins selbstständig die satzung ändert um somit gekündigten mitgliedern das recht gibt so lange im verein zu bleiben bis die kündigung rechtens ist . Kann so etwas bestraft werden ßß
gruß Bernd
Hallo!!!
Wenn wir davon ausgehen, dass der Ort „Wichig“ in Deutschland liegt, dann kann der Vorstand eines Vereins die Satzung nicht ändern. Das kann nur die Mitgliederversammlung.
hallo
ist denn so was auch strafbar !!!
Deine Taste mit dem „!“ klemmt.
Strafbar nicht, wieso auch, sondern einfach nur ungültig.
vnA
Strafbar nicht, wieso auch, sondern einfach nur ungültig.
Sofern dem Verein dadurch Schaden entstanden ist, haftet der Vorstand natürlich auch für diesen, ggf. (wenn wohl auch unwahrscheinlich) im Rahmen der Strafgesetzgebung. Da käme es dann ziemlich auf die Details an.
Gruß
Anwar
Hallo,
Sofern dem Verein dadurch Schaden entstanden ist, haftet der
Vorstand natürlich auch für diesen, ggf. (wenn wohl auch
unwahrscheinlich) im Rahmen der Strafgesetzgebung.
was könnte man sich denn da strafbares vorstellen, wenn das ganze ohnehin ungültig ist? Und inwiefern entstünde da eine Haftung - für was denn bei einem Verein mit vermutlich ehrenamtlichem Vorstand?
Gruß
loderunner(ianal)
Moin
was könnte man sich denn da strafbares vorstellen, wenn das
ganze ohnehin ungültig ist?
Naja, dass das ganze „ohnehin ungültig“ ist, heißt ja nicht, dass dort kein Schaden entstehen kann oder keine Gesetze tangiert werden (möglich wäre z.B. Veruntreuung).
Und inwiefern entstünde da eine
Haftung - für was denn bei einem Verein mit vermutlich
ehrenamtlichem Vorstand?
Auch ein ehrenamtlicher Vorstand haftet selbstverständlich, wenn es sich um einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden handelt, den er fabriziert hat.
Gruß
Anwar
Hallo,
Hallo , wenn ein Vorstand eines Vereins selbstständig die
satzung ändert um somit gekündigten mitgliedern das recht gibt
so lange im verein zu bleiben bis die kündigung rechtens ist .
Kann so etwas bestraft werden ßß
Man könnte in die Satzung schauen um zu sehen, wie eine evtl. Satzungsänderung durchgeführt werden kann und welche Mehrheiten hierzu erf. sind. „Schlage“ den V. also mit der Vereinssatzung selbst.
Der Vorstand allein kann die Satzung nicht „par ordre du mufti“ ändern.
Sein Handeln/Beschluß ist nichtig.
Strafbar ist der Alleingang des Vorstandes sicher nicht.
Gruß:
Manni
Hallo,
Strafbar ist der Alleingang des Vorstandes sicher nicht.
Was, wenn der „Alleingang“ eine Veruntreuung von Vereinsvermögen beinhaltet?
Gruß
Anwar
Hallo,
was könnte man sich denn da strafbares vorstellen, wenn das
ganze ohnehin ungültig ist?Naja, dass das ganze „ohnehin ungültig“ ist, heißt ja nicht,
dass dort kein Schaden entstehen kann oder keine Gesetze
tangiert werden (möglich wäre z.B. Veruntreuung).
Nun ging es aber hier ja um etwas ganz konkretes. Wo hätte denn da etwas strafbares bei rauskommen können?
Und inwiefern entstünde da eine
Haftung - für was denn bei einem Verein mit vermutlich
ehrenamtlichem Vorstand?Auch ein ehrenamtlicher Vorstand haftet selbstverständlich,
wenn es sich um einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden
handelt, den er fabriziert hat.
Bei Vorsatz klar, aber bei Fahrlässigkeit auch schon? Ist das sicher? Das wäre doch dann der Tod’ jeglichen Ehrenamtes, würde ich mal behaupten.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Nun ging es aber hier ja um etwas ganz konkretes. Wo hätte
denn da etwas strafbares bei rauskommen können?
Also das „Konkrete“, um das es hier gehen soll, habe ich, ganz ehrlich gesagt, nicht verstanden. Aber ich schrieb ja bereits, Veruntreuung wäre eine Möglichkeit. Wenn dem Verein durch die „illegal geregelte“ fortbestehende Mitgliedschaft eines Vereinsmitglieds Schaden entsteht und dies vorsätzlich oder fahrlässig durch den Vorstand passierte.
Bei Vorsatz klar, aber bei Fahrlässigkeit auch schon? Ist das
sicher?
Da lasse ich mal den Anwalt sprechen:
http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand…
Gruß
Anwar
(langjähriger Vereinsvorstand (ehrenamtlich))
Hallo , wenn ein Vorstand eines Vereins selbstständig die
satzung ändert um somit gekündigten mitgliedern das recht gibt
so lange im verein zu bleiben bis die kündigung rechtens ist .
Hallo, deine Frage zur strafbarkeit wurde wie ich meine hinreichend beantwortet.
Es wäre in deinem Fall interessant ob die Satzungsänderung auch schon im Register eingetragen ist. Ist sie dies nicht hat sich der Vorstand nach der alten Satzung zu richten. Jede Satzungsänderung erlangt erst Wirksamkeit wenn sie eingetragen ist, § 71 BGB. Das Vereinsregistergericht wird dann schon feststellen ob die Änderung satzungsgemäß zustande kam. Die Hürden hinsichtlich der Formalien sind nicht leichter geworden nach der Vereinsrechtnovelle aus 2009.
ml.