Vereinsrecht: Zulässigkeit von Rätesystem/imperativem Mandat

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

in Baden-Württemberg wird das Verbot der verfaßten Studierendenschaft an vielen Universitäten umgangen, indem Ersatzorganisationen gegründet werden, die oft rätedemokratisch organisiert sind, die Vertreter in den zentralen Vertreterversammlungen haben also ein imperatives Mandat.

Meines Wissens ist keine dieser Organisationen als eingetragener Verein organisiert. Meine Frage: Wäre es überhaupt zulässig, (in Deutschland) einen eingetragenen Verein rätedemokratisch zu organisieren, die Delegierten also per Satzung auf ein imperatives Mandat zu verpflichten?

In den einschlägigen Kommentaren (Reichert, 11. Aufl., Stöber, 9. Aufl.) habe ich auf Anhieb nichts gefunden; wenn meine Frage dort beantwortet wird, würde ich mich auch über ein Stichwort oder eine RN freuen, die meine Frage beantwortet.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Felix Neumann

Hallo Herr Neumann,

ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, einen rätedemokratisch organisierten Verein in Deutschland eintragen zu lassen. Natürlich käme es auch auf die konkrete Satzungsausgestaltung an.
Auch ich habe in Reichert bzw. Stöber zu diesem Problem nichts gefunden außer den (allgemeinen) Erläuterungen zur ‚Delegierten-‘ bzw. ‚Vertreterversammlung‘ oder zu ‚fakultativen Vereinsorganen‘, die man mE. entsprechend heranziehen könnte.
Konkret würde ich in einem „imperativen Mandat“ auch keinen Verstoß gegen allgemeine Grundsätze des Vereinsrechts sehen (zumal die Rätedemokratie auch eine Form der Demokratie ist).

Gruß
B. Kaufmann

Vielen Dank für die Antwort!