Sehr geehrter Herr Kaufmann,
in Baden-Württemberg wird das Verbot der verfaßten Studierendenschaft an vielen Universitäten umgangen, indem Ersatzorganisationen gegründet werden, die oft rätedemokratisch organisiert sind, die Vertreter in den zentralen Vertreterversammlungen haben also ein imperatives Mandat.
Meines Wissens ist keine dieser Organisationen als eingetragener Verein organisiert. Meine Frage: Wäre es überhaupt zulässig, (in Deutschland) einen eingetragenen Verein rätedemokratisch zu organisieren, die Delegierten also per Satzung auf ein imperatives Mandat zu verpflichten?
In den einschlägigen Kommentaren (Reichert, 11. Aufl., Stöber, 9. Aufl.) habe ich auf Anhieb nichts gefunden; wenn meine Frage dort beantwortet wird, würde ich mich auch über ein Stichwort oder eine RN freuen, die meine Frage beantwortet.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann