Wenn ich aus einen Verein Austrette und habe für ein Jahr bezahlt, darf der Verein dann den ganzen Jahresbetrag behalten, oder muss er die beträge zurückerstatten, die über den Zeitpunkt des Austritsdatums hinausgehen zurückzahlen ?
Was steht in der Satzung des Vereins?
In welcher weise Spielt das ne Rolle, ich meine das der Verein Grundsätzlich eigentlich keinen Anspruch geltend machen kann, da ich ja durch den Austritt keine Gewinne und Rechte mehr erziele. Und da meiner Leistung keine leistung merh gegenübersteht, besteht auch mir gegenüber kein Leistungsanspruch. Aber ok, ich gucke mal nach !
- Danke !
Doch kann er und das hast Du ja bei Eintritt in den Verein mit Unterschrift auch bestätigt.
In der Satzung wird drinstehen, wann man überhaupt kündigen kann und ob man Mitgliedsbeiträge bei vorzeitigem Austritt erstattet bekommt.
Man kann doch sicher nur zu bestimmten Terminen überhaupt(regulär) kündigen und dann stellt sich das Beitragsproblem gar nicht.
Bei einer fristlosen Kündigung aus Gründen die der Verein zu verantworten hätte, wäre es anders.
Das heisst also, wenn für 12 Monate im voraus das Geld von Meinen Konto eigozigen wird, kann der Verein (Partei) das Geld einfach einbehalten,ohne das ich Nutznießer bin, wenn ich einige Monate zu vor ausgetreten nin ? Kann ich mir nicht vorstellen. ich versuch es einfach mal.
Nein, ich habe nach gesehen,in der Satzung steht nix dazu.