Hallo, wie ist folgendes zu beurteilen:
Ein Verein wurde mangels Masse Mitglieder beim Amtsgericht gelöscht, existiert aber weiterhin als eingetragener Verein (e.V.)
glocke43
Hallo, wie ist folgendes zu beurteilen:
Ein Verein wurde mangels Masse Mitglieder beim Amtsgericht
gelöscht, existiert aber weiterhin als eingetragener Verein
(e.V.)
Gehts auch ein wenig ausfühlicher? Was heißt existiert weiter? Tritt er nach aussen weiter als e.V. auf obwohl er nicht aus dem Vereinsregister gelöscht wurde?
ml