Vereinssatzung

Hallo zusammen,

ich hätte eine allgemeine Frage zu Vereinsatzungen.

Ist es Eurer Ansicht nach für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins ausreichend, dass laut Satzung das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung an einen anderen gemeinnützigen Verein oder Dachverband übergeht oder muss zusätzlich aufgenommen, dass das Vermögen nur zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke eingesetzt werden darf?

Danke und Gruß

Akkon

Ist es Eurer Ansicht nach für die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit eines Vereins ausreichend, dass laut Satzung
das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung an einen anderen
gemeinnützigen Verein oder Dachverband übergeht

Reicht nicht aus!

§ 60 I AO:
Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind.

vgl.:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__60.html
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/anlage_1_531.html

auch noch informativ:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfa…

Hallo zusammen,

ich hätte eine allgemeine Frage zu Vereinsatzungen.

Ist es Eurer Ansicht nach für die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit eines Vereins ausreichend, dass laut Satzung

a) das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung an einen anderen
gemeinnützigen Verein oder Dachverband übergeht oder

b) muss zusätzlich aufgenommen, dass das Vermögen nur zur Verfolgung
gemeinnütziger Zwecke eingesetzt werden darf?

§ 61 AO Abs. 1…dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann,ob der Verwendungszweck (des Restvermögens bei Auflösung) steuerbegünstigt ist.

Aus dem Wortlaut folgt m. E. Variante b.

MfG
Zemionow

Konkrete Fragen hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne steuerbegünstigender Zwecke beantwortet das zuständige Finanzamt. Am besten den Antrag dort stellen auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Ob es geht und wenn ja, mit welchen erforderlichen Satzungsänderungen, wird dann mitgeteilt.

Danke für die Antworten …
… hab´s fast befürchtet.