Hallo!
Hallo an Alle!
Sportvereine haben ja üblicherweise eine Satzung und eine
Geschäftsordnung. Wo steht geschrieben, an welche Gesetze sich
die Satzung und Geschäftsordnung zu halten hätte.
Die Satzung und die Geschäftsordnung eines Vereins haben alle geltenden Gesetze zu beachten oder - andersherum ausgedrückt - dürfen gegen kein geltendes Gesetz verstoßen.
Das besondere Vereinsrecht ist in den §§ 21 bis 79 BGB geregelt.
Ein Verein muss eine Satzung haben. Die Satzung muss bestimmte, den Verein betreffende Regelungen enthalten. Die Satzung kann vorsehen (und so ist es auch bei fast allen Vereinen), dass weitere Regelungen durch eine Geschäftsordnung (der Name kann auch anders lauten) getroffen werden. Die in einer solchen Geschäftsordnung getroffenen Regelungen dürfen aber nicht von Regelungen in der Vereinssatzung abweichen.
Was wäre, wenn in der Satzung nur steht, dass es 3
Vorstandsmitglieder gibt, die beim Amtsgericht hinterlegt sind
und in der Geschäftsordnung von der Anzahl der Vorstände
nichts steht, sondern nur: der Vorstand setzt sich
folgendermaßen zusammen: 1. Vorsitzender, 2. …usw.
In Summe sind das dann 6 Vorstandsmitglieder. Würde sich das
nicht mit der Satzung widersprechen?
Was wäre jetzt, wenn aber tatsächlich ein weiterer Vorstand
bestimmt würde und somit die Anzahl der Mitglieder im Vorstand
um 1 höher ist als die Anzahl der definitionen des Vorstandes
Viele Vereinssatzungen sehen unterschiedliche Vorstände vor. Es gibt den „eigentlichen“ Vorstand, dem die gesetzliche Vertretung des Vereins nach außen obliegt, und häufig daneben den so genannten geschäftsführenden Vorstand, der sich um die Angelegenheiten innerhalb des Vereins zu kümmern hat. In vielen Sportvereinen, die - entsprechend den unterschiedlichen im dem Verein ausgeübten Sportarten - in Abteilungen gegliedert sind, gibt es zusätzlich zu dem Vereinsvorstand auch Abteilungsvorstände. Die unterschiedlichen Vorstände können unterschiedliche Mitglieder haben.
Wenn die Satzung für einen Vorstand eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern vorsieht, darf die Geschäftsornung nichts anderes bestimmen.
Weitere Frage: Angenommen in der Satzung steht, dass bei der
Hauptversammlung NICHT geheim abgestimmt werden muss, wenn 1/3
der Mitglieder nicht dagegen sind - und in der
Geschäftsordnung steht, dass geheim abgestimmt werden MUSS.
- was würde hier zählen - vermutlich die Satzung???
Die Satzung geht vor, wenn es sich um die gleiche Sache handelt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Werner
Gruß, Franz