Vereinssatzung - Geschäftsordnung

Hallo an Alle!

Sportvereine haben ja üblicherweise eine Satzung und eine Geschäftsordnung. Wo steht geschrieben, an welche Gesetze sich die Satzung und Geschäftsordnung zu halten hätte.

Was wäre, wenn in der Satzung nur steht, dass es 3 Vorstandsmitglieder gibt, die beim Amtsgericht hinterlegt sind und in der Geschäftsordnung von der Anzahl der Vorstände nichts steht, sondern nur: der Vorstand setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Vorsitzender, 2. …usw.
In Summe sind das dann 6 Vorstandsmitglieder. Würde sich das nicht mit der Satzung widersprechen?
Was wäre jetzt, wenn aber tatsächlich ein weiterer Vorstand bestimmt würde und somit die Anzahl der Mitglieder im Vorstand um 1 höher ist als die Anzahl der definitionen des Vorstandes - nämlich 7 Mitglieder.

Weitere Frage: Angenommen in der Satzung steht, dass bei der Hauptversammlung NICHT geheim abgestimmt werden muss, wenn 1/3 der Mitglieder nicht dagegen sind - und in der Geschäftsordnung steht, dass geheim abgestimmt werden MUSS.

  • was würde hier zählen - vermutlich die Satzung???

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Werner

Hallo,

Sportvereine haben ja üblicherweise eine Satzung und eine
Geschäftsordnung.

Satzung ist Pflicht - Geschäftsordnung nicht.

Wo steht geschrieben, an welche Gesetze sich
die Satzung und Geschäftsordnung zu halten hätte.

Ist nicht ernst gemeint, oder?
Die Regeln für Vereine stehen im BGB (ziemlich weit vorne). Dazu gibt es ergänzende Literatur, die gar nicht mal soooo teuer ist.

Was wäre, wenn in der Satzung nur steht, dass es 3
Vorstandsmitglieder gibt, die beim Amtsgericht hinterlegt sind
und in der Geschäftsordnung von der Anzahl der Vorstände
nichts steht, sondern nur: der Vorstand setzt sich
folgendermaßen zusammen: 1. Vorsitzender, 2. …usw.
In Summe sind das dann 6 Vorstandsmitglieder. Würde sich das
nicht mit der Satzung widersprechen?

Das versteh ich nicht.
Wieso gibt es sechs Vorstandsmitglieder?
In der Satzung sollte die Zusammensetzung des Vorstandes geregelt sein, ebenso muss (!) da stehen, wer als Vertretungsberechtigt beim AG eingetragen wird.
Wenn die Satzung es so will, kann ein Vorstand durchaus aus dem Vorsitzenden nach § 28 BGB und 125 weiteren, nicht eingetragenen, Mitgliedern bestehen.

Was wäre jetzt, wenn aber tatsächlich ein weiterer Vorstand
bestimmt würde und somit die Anzahl der Mitglieder im Vorstand
um 1 höher ist als die Anzahl der definitionen des Vorstandes

  • nämlich 7 Mitglieder.

s.o.

Weitere Frage: Angenommen in der Satzung steht, dass bei der
Hauptversammlung NICHT geheim abgestimmt werden muss, wenn 1/3
der Mitglieder nicht dagegen sind - und in der
Geschäftsordnung steht, dass geheim abgestimmt werden MUSS.

  • was würde hier zählen - vermutlich die Satzung???

Satzung geht als „Verfassung des Vereins“ allen Ordnungen vor.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Hallo an Alle!

Sportvereine haben ja üblicherweise eine Satzung und eine
Geschäftsordnung. Wo steht geschrieben, an welche Gesetze sich
die Satzung und Geschäftsordnung zu halten hätte.

Die Satzung und die Geschäftsordnung eines Vereins haben alle geltenden Gesetze zu beachten oder - andersherum ausgedrückt - dürfen gegen kein geltendes Gesetz verstoßen.

Das besondere Vereinsrecht ist in den §§ 21 bis 79 BGB geregelt.

Ein Verein muss eine Satzung haben. Die Satzung muss bestimmte, den Verein betreffende Regelungen enthalten. Die Satzung kann vorsehen (und so ist es auch bei fast allen Vereinen), dass weitere Regelungen durch eine Geschäftsordnung (der Name kann auch anders lauten) getroffen werden. Die in einer solchen Geschäftsordnung getroffenen Regelungen dürfen aber nicht von Regelungen in der Vereinssatzung abweichen.

Was wäre, wenn in der Satzung nur steht, dass es 3
Vorstandsmitglieder gibt, die beim Amtsgericht hinterlegt sind
und in der Geschäftsordnung von der Anzahl der Vorstände
nichts steht, sondern nur: der Vorstand setzt sich
folgendermaßen zusammen: 1. Vorsitzender, 2. …usw.
In Summe sind das dann 6 Vorstandsmitglieder. Würde sich das
nicht mit der Satzung widersprechen?
Was wäre jetzt, wenn aber tatsächlich ein weiterer Vorstand
bestimmt würde und somit die Anzahl der Mitglieder im Vorstand
um 1 höher ist als die Anzahl der definitionen des Vorstandes

  • nämlich 7 Mitglieder.

Viele Vereinssatzungen sehen unterschiedliche Vorstände vor. Es gibt den „eigentlichen“ Vorstand, dem die gesetzliche Vertretung des Vereins nach außen obliegt, und häufig daneben den so genannten geschäftsführenden Vorstand, der sich um die Angelegenheiten innerhalb des Vereins zu kümmern hat. In vielen Sportvereinen, die - entsprechend den unterschiedlichen im dem Verein ausgeübten Sportarten - in Abteilungen gegliedert sind, gibt es zusätzlich zu dem Vereinsvorstand auch Abteilungsvorstände. Die unterschiedlichen Vorstände können unterschiedliche Mitglieder haben.

Wenn die Satzung für einen Vorstand eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern vorsieht, darf die Geschäftsornung nichts anderes bestimmen.

Weitere Frage: Angenommen in der Satzung steht, dass bei der
Hauptversammlung NICHT geheim abgestimmt werden muss, wenn 1/3
der Mitglieder nicht dagegen sind - und in der
Geschäftsordnung steht, dass geheim abgestimmt werden MUSS.

  • was würde hier zählen - vermutlich die Satzung???

Die Satzung geht vor, wenn es sich um die gleiche Sache handelt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Werner

Gruß, Franz