Vereinssatzung und zugehörige Ordner

Guten Tag, liebe wer-weiss-was Gemeinde.
Kann mir jemand sagen, wie man in einer Satzung auf einen Ordner verweist, der den jeweiligen Satzungs- Paragraphen genauer definiert? Oder ist ein Hinweis auf einen solchen Ordner nur als eine Art Anlage zu behandeln.
Danke allen, die sich um Hilfe und Beratung bemühen.

Hallo erstmal,
„eigentlich“ muss die Satzung alles enthalten und die §§ müssen nicht definiert werden.
Vor allem, nicht in irgendwelchen Ordnern, da man diese ja jederzeit austauschen könnte.
Evtl. meinst du aber nicht Ordner sondern Ordnungen - das ist möglich.
Da reicht aber ein normaler Verweis in der Satzung aus.
Wenn z.B. das Verfahren über die Finanzen (wann wird der Mitgliedbeitrag erhoben; bis zu welcher Höhe darf der Vorsitzende entscheiden, wann der Vorstand; Wer ist wofür verantwortlich…).
Da muss das Wichtigste in der Satzung stehen und der Hinweis: „Näheres bestimmt die Finanzordnung“.
Oder, wie bei vielen Gesetzen, am Schluss einen § im dem Inhalt, dass sich der Verein Ordnungen gibt,.
Ich würde jede neue Satzung vor Verabschiedung durch einen Sachkundigen prüfen lassen - hier macht das auch das Vereinsregister - je nach Arbeitsanfall und Laune des Rechtspflegers.

Gruß
HaWeThie

Vielen Dank hawethie,

natürlich meinte ich Ordnungen. Habe den Fehler nicht mal bemerkt, sorry dafür. Und vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr weiter geholfen.

MfG Ghismo