Vereinssatzung?!

hallo!

ich habe eine frage:
ich war bis vor kurzen noch ein mitglied in unserem dörflichen tennis-club, bin aber weil ich mit dem studium zu viel zu tun habe ausgetreten, weil wir 2 wochen bewirtungsdienst und 6h pro jahr arbeitsstunden leisten müssen, für mich zu viel, also bin ich gewechselt zu einem anderen verein, indem keine Arbietsstunden usw geleistet werden müssen, nun meine frage:
ich habe dieses jahr noch 3 arbeitsstunden offen in der satzung des vereins steht, dass pro nicht-geleistete stunde 15€ fällig werden, kann dann der verein von mir 45€ verlangen oder gilt dies nicht wenn ich ausgetreten bin???

(habe gehört dass bei nichteinhalter einer satzung maximal der rauswurf aus dem verein folgt???)

vielen dank
liebe grüße

Was mich stört, ist die Höhe der Arbeitsstunden. Für dieses Geld bekomme ich - fast - einen Handwerker. Es kommt halt darauf, wie der Verein die Forderung überhaupt durchsetzen will. Im Zweifel würde ich den Rausschmiß akzeptieren, weil Du eh keine Lust mehr hast, da mitzumachen…

Vorab würde ich aber abklären, ob der Vorstand ohne Beschluß der Mitgliederversammlung diesen - lächerlichen - Betrag einklagen kann. Ein langer Rechtsstreit kommt ggf. dem Verein teurer, als die Sache überhaupt Wert ist.

Wenn es Ernst wird, ggf. Rechtsschutzversicherung einschalten, einen Anwalt dem Verein androhen.

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heisst das also, dass der verein kein recht hat das geld zu verlangen wenn ich schon lange ausgetreten bin, also sich die satzung nur auf den verein bezieht, darüber hinaus können sie mich zu nix verpflichten, richtig? gibts da auch ein §§ im BGB drüber oder woanders ???

danke!

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