Vereinssitz

Hallo, die Frage kam heut mittag in der Kantine auf und wir waren uneins…
bei einer Vereinsgründung wird ein Eigenheim eines Vorstands-Mitglieds als Vereinssitz angegeben. Dies soll aber nicht nur die Briefkastenadresse sein, sondern es sollen dort auch Sitzungen und Veranstaltungen stattfinden können und ein kleines Büro eingerichtet werden. Es ist also eher eine Art Vereinsheim, wo zufällig auch noch jemand Privatgemächer bewohnt, die den Großteil des Hauses ausmachen.

Ist dazu eine bauamtliche Nutzungsänderung nötig oder irgendetwas anderes zu beachten?
Mal abgesehen davon, dass keine Nachbarn durch Lärm oder ähnliches belästigt werden (ist natürlich nicht geplant, die zu ärgern, aber man weiß ja nie, wer sich geärgert fühlt).

Aber es wird hier ja kein Gewerbe oä. ausgeübt, sondern eher dem sozialen Engagement einer Handvoll Leute Raum gegeben.
Gruß burli

Hallo Burli,

so ganz verstehe ich die Bedenken nicht. Bei idellen, kleineren Vereinen, also Kaninchenzüchter, Musik o.ä. ist normalerweise immer die Wohnung/das Haus des 1. Vorsitzenden der Vereinssitz. Dieser vertritt den Verein, egal ob e.V. oder nicht, nach außen.

Ich war mal Gründungsmitglied zweier Vereine. Einmal einer lokalen Volkshochschule (als Kassenwart). Da wurden Vereinsversammlungen in Gaststätten abgehalten. Der Wirt war froh, daß er zusätzliche Gäste hatte. Bei der Kreisgruppe eines Naturschutzverbandes handelte ich als Vorsitzender genauso, denn wir veranstalteten Diavorträge (in Zusammenarbeit mit einer anderen Volkshochschule). Auch hier hat der Wirt nichts von uns verlangt. Die Vereinsadresse war mein Wohnsitz.

Das lokale Baurecht wird normalerweise von einem solcher Verein nicht beeinträchtigt, solange keine Umbaumaßnahmen notwendig sind. Bei einem Schützenverein ist dies schon wegen des Krachs und Bleis was anderes, weil hier Genehmigungen eingeholt werden müssen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn das Haus/die Wohnung gemietet ist. Hier muß der Vermieter/Eigentümer vorher genehmigen, wenn hier eine über das übliche Maß hinaus eine Nutzung erfolgt.

Es gibt u.a. vom DTV-Verlag gute und kapierbare Bücher zur Gründung eines Vereines (und des Vereinsrechts). Lesen.

Gruß Klaus

Hallo, deshalb schrieb ich ja, die Adresse soll nicht nur Briefkasten des Vereins sein, sondern es sollen dort in dem Haus die Sitzungen und Veranstaltungen stattfinden.
Dass man unter der Privatadresse einen Verein haben kann wenn man sich irgendwo anders trifft ist klar.
Aber was wenn man sich in diesem Privathaus (Eigentum) trifft?
Und dort auch etwas Diavortragähnliches (um bei deinen Vergleichen zu bleiben) für jedermann veranstaltet, also sowohl für Mitglieder als auch Gäste.

Dann befinden sich regelmässig/täglich Personengruppen in diesen eigentlich privaten Gemächern,

  • die auch mal auf Klo müssen (es gibt davon 2, Trennung privat/Verein oder Männlein/Weiblein? oder braucht es dafür 2 reine Vereinsklos für Männlein und Weiblein? neben dem Privatbad),
  • die womöglich mit dem Auto abgeholt werden (kann der Vorgarten ohne weiteres in weitere Parkplätze umgewandelt werden? Zuparken der Auffahrt ist nicht sinnvoll, dann würden zwar 4-5 Autos passen, aber das würde nur bei einem kleinen Teil der Veranstaltungen gehen),
    und
  • die auch mal einen Notfall erleiden können (Stichwort Rettungswege, Brandschutzbestimmungen, … )

All das wäre aber zu speziell, da das sich ja in den Kommunen oder Bundesländern unterscheidet.

Daher meine erst mal generelle Frage, ist ein solches Vereinsheim (es geht um 1,5 Räume + GästeBad) im Privatgemäuer als Gewerbeimmobilie/Geschäftsgebäude/Schule zu verstehen oder als Privatsache. Beim reinen Vereinsheim (Schützenheim, Sportverein) mit vielen Mitgliedern ist es klar, dass eher Gewerbliche Bedingungen gelten, Soweit hab ich es auch immer gefunden. Aber es geht hier um einen Verein/Interessengemeinschaft was auch immer, der kaum seine 7 Mitglieder zusammenbekommt. Und es geht um eine eine Art Alternatives Lernangebot/ZUsatzbeschulung für jeweils 5-10 Jugendliche, für die professionelle Kräfte stundenweise engagiert werden sollen. (daher fallen Gaststätte und Schule als mögliche Veranstaltungsorte aus).
Daher wären solche Vorschriften, die Umbauten verlangen, das aus.
Und eine Nutzungsänderung ist wohl auch eher Glückssache in einem Wohngebiet.

Wo habt ihr in eurer VHS die Kurse durchgeführt? So etwas wäre vergleichbar, wenn auch eine ganz andere Dimension.
Gruß burli

Moin,
wenn mehr Informationen da sind fällt es einfacher zu antworten:
Nutzung als Wohnung ist das nicht. Daher ist streng genommen eine Nutzungsänderung erforderlich. Dies unabhängig davon ob nun Eigentum oder Miete. Die vorhergehende Antwort ist mE. nicht wirklich richtig.
Das Schulen von Jugendlichen mit Fremdkräften ist Gewerblich. Daher im WA unter Umständen nicht zulässig. Näheres hier: http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__3.html bzw im § 4
Die Genehmigung für Vereinstätigkeit könnte in einem Wohnhaus noch möglich sein. Für Schulbetrieb …
Wenn dann noch Getränke verkauft werden sollen (um etwas Geld für den Verein zu bekommen) ist dann schon etwas wie Gaststätte erreicht (auch wenn nur anti-alkoholisch)
Fragen bei der zuständigen Baubehörde hilft hier sicherlich weiter. Aus Haftungsgründen (auch Strafrecht) würde ich das nicht einfach so machen. Haftpflichtversicherung des Hauses sollte auch informiert werden.

vnA

Hallo, Was bitte soll daran gewerblich sein?
Es gibt in den Städten jede Menge Vereine für Hochbegabte Kinder, die es ähnlich machen. Oder eben Volkshochschulen oder sogen. Familienbildungsstätten, Jugendtreffs oder Hausaufgabenbetreuungen. Alle sind sie als eV. Organisiert. Allerdings haben sie alle eigene Räume, da sie meist viel größer sind und zumindest diverse 100 Mitglieder haben.

Hier geht es um eine kleine Elterninitiative, die neben der Schule Kindern weitere Bildungsangebote bieten möchte. Für einen eV sind es derzeit noch nicht genug Mitglieder, ist aber durchaus geplant.
Dazu sollen Studenten oä Honorarkräfte engagiert werden, die über einen überschaubaren Rahmen kleine Projektgruppen betreuen. (DIE wären also durchaus Freiberuflich stundenweise für den Verein tätig). Aber ich habe durchaus auch schon gesehen, dass Vereine Gehälter für feste Mitarbeiter zahlen dürfen (von können red ich jetzt lieber erst mal nicht)
So wäre in diesem einen Raum eben jeden Tag etwas anderes mit jeweils unterschiedlichen Kindern. Eben je nachdem wer sich wofür interessiert.

Also es ist eher vergleichbar mit einer Handvoll Eltern, die nicht jeder sein eigenes Kind mit einen eigenen Nachhilfelehrer bezahlen, sondern sich nur jeweils einen für das jeweilige Fachgebiet teilen. Ausserdem sollen auch weitere Kinder sich dabei beteiligen können, damit auch jene, die sich so etwas sonst nicht leisten können, auch etwas davon haben.
Nur dass es eben nicht um Nachhilfe, sondern zusätzlichen Stoff geht, eben das was die Kinder interessiert, aber das Wissen und Können der Eltern übersteigt. Also zB. Astronomie, Dinosaurier, Kunst, Buddhismus etc. dazu eine Roots & shoots Gruppe http://www.janegoodall.at/show_content.php?sid=94
und ähnliches.
Die Themenvorschläge kommen von den Kindern selbst.

Es soll eben gerade nicht der Eindruck von Schule entstehen, da vielen Kindern schon beim Gedanken daran die Lust am Lernen vergeht.
Dennoch geht es um regelmässige Angebote, nicht nur Workshops.

Aber ich habe bisher nur Infos gefunden, wenn ein ganzes Gebäude dazu genutzt wird.
In dem von dir genannten Gesetz fand ich nichts, was dagegen sprechen würde, es ist quasi eine Anlage für soziale und kulturelle Zwecke.
Aber eben auch ein Wohngebäude, denn der überwiegende Teil des Hauses (Mehr als ein Geschoß) ist privat bewohnt. Es würde lediglich ein bisher eher ungenutzter Großer Raum für den Verein genutzt und ein Arbeitsplatz in einer Art Abstellraum wird dann nicht mehr von der ganzen Familie genutzt, sondern würde dann nur noch für die Verwaltungssachen des Vereins genutzt werden.

Die Kinder treffen sich dann eben nicht mehr reihum zum spielen, sondern nur noch dort wo es den passenden Platz gibt, eben in diesem Haus, wo der Verein seinen Sitz hat. Und nicht die Eltern sorgen für die Bespassung, sondern Fachleute (womöglich gar ehrenamtlich).
Die Eltern sind Mitglied, wenn sie den Verein fördern wollen/können, müssen es aber nicht sein. Die Kosten für die Lehrkräfte sollen auch durch Spenden beschafft werden. (Gemeinnützigkeit soll angeblich kein Problem sein, bei der Idee und sogar wenn der Verein noch nicht eingetragen ist, sagt die Mutti die beim Finanzamt arbeitet).

Also ob das als Verein geht, ist hier nicht die Frage, sondern die Frage ist, an was man denken muss, wenn man einen Raum eines Privathauses regelmässig/durchgehend für einen Verein zur Verfügung stellt, damit sich dort Gruppen (von Minderjährigen) treffen können.

Es ist ja auch kein Problem, wenn die Kinder im eigenen Haushalt täglich Freunde zu Besuch haben. Aber als Verein ist es eben doch was anderes, vor allem wenn in einzelnen Gruppen die eigenen Kinder nicht beteiligt sind.

Öffentliche Gebäude wie Schulen und Gaststätten haben ja auch eine Menge Auflagen zu erfüllen, aber ist ein einzelner Vereins-Raum in einem Privathaus vergleichbar.
(wie ist es bei einem Raum eines Modellbahnvereins oder einer Meditationsgruppe, der eben auch nicht mehr anders nutzbar wäre, da er mit Vereinsmitteln entsprechend ausgestattet wurde)

Gruß burli