Hallo,
angenommen, ein eingetragener Wassersportverein veranstaltet einen jährlichen Wettkampf mit anschließender Party.
Der Wettkampf dient zur Nachwuchsförderung und Etablierung des Sports - also dem Vereinszweck.
Der Verein ermöglicht es verschiedenen Herstellern von Sportgeräten etc. ihre Produkte im Rahmen / auf dem Gelände auszustellen und zum Testen zur Verfügung zu stellen.
Am Wettkampf kann jederman teilnehmen, niemand erhält dafür eine Bezahlung vom Verein und es ist lediglich eine Startgebühr von 5,-€ zu zahlen. Einige der o.g. Hersteller stellen für die Erstplatzierten Sachpreise zur Verfügung.
Der Verein hat für die Veranstaltung Kosten, z.B. für das Gelände, ein Zelt, Strom,…
Um diese Kosten zu decken wird von den Herstellern/Ausstellern eine Standgebühr erhoben?
Kann der Verein Sachspendenbescheinigungen für die gestifteten Preise ausstellen?
Kann der Verein Rechnungen für die Standgebühr ausstellen und wenn ja, muss der Verein MwSt. ausweisen und wieviel?
Kann der Verein Spendenbescheingungen ausstellen, wenn z.B. ein örtlicher Handwerker stark verbilligt Stromkästen aufstellt?
Wie ist eine Zahlung einer Brauerei zu behandeln, deren Getränke auf der Veranstaltung ausgeschenkt wird?
Der Verein möchte die Veranstaltung kostendeckend finanzieren - was ist bei einem Überschuß oder Unterdeckung zu beachten?
Insgesamt wäre das Budget noch deutlich 4-stellig.
Viele Fragen und die Hoffnung auf eine erhellende Antwort.
Vielen Dank!