Vereinsveranstaltung (e.V.) und Steuern/Spenden

Hallo,

angenommen, ein eingetragener Wassersportverein veranstaltet einen jährlichen Wettkampf mit anschließender Party.
Der Wettkampf dient zur Nachwuchsförderung und Etablierung des Sports - also dem Vereinszweck.
Der Verein ermöglicht es verschiedenen Herstellern von Sportgeräten etc. ihre Produkte im Rahmen / auf dem Gelände auszustellen und zum Testen zur Verfügung zu stellen.

Am Wettkampf kann jederman teilnehmen, niemand erhält dafür eine Bezahlung vom Verein und es ist lediglich eine Startgebühr von 5,-€ zu zahlen. Einige der o.g. Hersteller stellen für die Erstplatzierten Sachpreise zur Verfügung.

Der Verein hat für die Veranstaltung Kosten, z.B. für das Gelände, ein Zelt, Strom,…
Um diese Kosten zu decken wird von den Herstellern/Ausstellern eine Standgebühr erhoben?

Kann der Verein Sachspendenbescheinigungen für die gestifteten Preise ausstellen?

Kann der Verein Rechnungen für die Standgebühr ausstellen und wenn ja, muss der Verein MwSt. ausweisen und wieviel?

Kann der Verein Spendenbescheingungen ausstellen, wenn z.B. ein örtlicher Handwerker stark verbilligt Stromkästen aufstellt?

Wie ist eine Zahlung einer Brauerei zu behandeln, deren Getränke auf der Veranstaltung ausgeschenkt wird?

Der Verein möchte die Veranstaltung kostendeckend finanzieren - was ist bei einem Überschuß oder Unterdeckung zu beachten?
Insgesamt wäre das Budget noch deutlich 4-stellig.

Viele Fragen und die Hoffnung auf eine erhellende Antwort.

Vielen Dank!

Hallo,
das sind sehr komplexe Fragen und hier so einfach nicht zu beantworten.
Grds. empfehle ich da ein Buch (oder eine gute Lose-Blatt-Sammlung), in dem die Steuerrechtlichen Sachen abgehandelt werden.

Hallo,

angenommen, ein eingetragener Wassersportverein

Ist der WSV im Sportbund? Dann von da beraten lassen. Dafür sind die Mitgliedsbeiträge gedacht.

veranstaltet
einen jährlichen Wettkampf

Zweckbetrieb. Üblicherweise steuerfrei

mit anschließender Party.

Gewerbebetrieb - steuerpflichtig

Der Wettkampf dient zur Nachwuchsförderung und Etablierung des
Sports - also dem Vereinszweck.

daher Zweckbetrieb.

Der Verein ermöglicht es verschiedenen Herstellern von
Sportgeräten etc. ihre Produkte im Rahmen / auf dem Gelände
auszustellen und zum Testen zur Verfügung zu stellen.

das ist Gewerbebetrieb

Am Wettkampf kann jederman teilnehmen, niemand erhält dafür
eine Bezahlung vom Verein und es ist lediglich eine
Startgebühr von 5,-€ zu zahlen.

Einnahmen aus Zweckbetrieb

Einige der o.g. Hersteller
stellen für die Erstplatzierten Sachpreise zur Verfügung.

Thema: Sponsoring

Der Verein hat für die Veranstaltung Kosten, z.B. für das
Gelände, ein Zelt, Strom,…
Um diese Kosten zu decken wird von den Herstellern/Ausstellern
eine Standgebühr erhoben?

Einnahmen aus Gewerbebetrieb

Kann der Verein Rechnungen für die Standgebühr ausstellen und
wenn ja, muss der Verein MwSt. ausweisen und wieviel?

Grds. ja. Wenn der Verein nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder auf dessen Anwendung verzichtet hat, muss die Rechnung die MWSt ausweisen. Diese muss aber auch abgeführt werden.
Im Gegenzug kann der Verein die Vorsteuer geltend machen.

Kann der Verein Spendenbescheingungen ausstellen, wenn z.B.
ein örtlicher Handwerker stark verbilligt Stromkästen
aufstellt?

IMHO nur für den Zweckbetrieb und nur, wenn der Verein grds. in der Lage ist, eine vollständige Rechnung zu bezahlen.
D.h. aber: die Rechnung muss den „normalen“ Betrag ausweisen. Der Handwerker kann dann auf Auszahlung eines Teiles gegen Spendenquittung verzichten.

Wie ist eine Zahlung einer Brauerei zu behandeln, deren
Getränke auf der Veranstaltung ausgeschenkt wird?

Einnahme aus Gewerbebetrieb: steuerpflichtig

Der Verein möchte die Veranstaltung kostendeckend finanzieren

  • was ist bei einem Überschuß oder Unterdeckung zu beachten?

Unterdeckung im Gewerbebetrieb ist zu vermeiden und darf nicht (bzw. nur unter strengen Bedingungen) anfallen.
Unterdeckung im Zweckbetrieb kann durch andere Einnahmen ausgeglichen werden.

Wie gesagt: ich würde mich vorher beraten lassen und/oder ein entsprechendes Buch anschaffen.
Beraten tut in Steuersachen auch das Finanzamt.

Gruß
HaWeThie