Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Bei der letzten Migliederversammlung eines Vereins wurde ein Mitglied, das im Ausland (Südafrika) wohnt, zum Vereinsvorsitzenden gewählt. Bei den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten ist das kein Problem. Aber der Vorstandswechsel muß beim Registergericht angezeigt werden. Das geschieht normalerweise über einen Notar (Unterschriftsbestätigung).
Die Frage ist: Erkennt das Registergericht in Deutschland eine entsprechende Bestätigung aus dem Ausland auch an oder muß der neue Vorsitzende extra nach Deutschland kommen, um die Unterschrift vor einem deutschen Notar zu tätigen?
Gruß Cook