Vereinsvorstand im Voraus wählen - geht das?

Hallo zusammen!

Es geht um die Satzung eines eingetragenen Vereins in Deutschland.

Ist es möglich in der Satzung festzulegen, dass ein von der Mitgliederversammlung neu gewählter Vorstand frühestens am 01.10. eines Kalenderjahres die Geschäftsführung übernimmt, und bis dahin weiter der alte Vorstand im Amt bleibt?

Beispiel 1: Die Mitgliederversammlung wählt im Juli einen neuen Vorstand. Dieser neue Vorstand soll der Satzung nach erst am 01.10. des gleichen Jahres seine Tätigkeit aufnehmen, bis dahin soll der alte Vorstand weiterhin im Amt bleiben.

Beispiel 2: Die Mitgliederversammlung wählt am 16.10. einen neuen Vorstand. Der neue Vorstand soll sofort den alten Vorstand ablösen.

Die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung sei mal dahingestellt, aber ist das rechtlich möglich?

Danke und Grüße!
Stefan

Hallo Steve,

zum ersten Beispiel - der Vorstand wird im Sommer gewählt tritt im Herbst erst an - könnte so in einer Vereinssatzung drinstehen. ABER der „alte“ Vorstand kann erst im Herbst „entlastet“ werden, da ja dazwischen noch (rechts-)Geschäfte getätigt werden können und müssen.

zu deinem zweiten Beispiel - so was definiert man über die Satzung genauer - aber es ist grundsätzlich möglich auch „während der Wahlperiode“ eine Vorstandschaft abzuwählen und dann neu zu wählen.

Sowas ähnliches hatten wir neulich bei uns!

LG MrMOON