Hallo zusammen!
Es geht um die Satzung eines eingetragenen Vereins in Deutschland.
Ist es möglich in der Satzung festzulegen, dass ein von der Mitgliederversammlung neu gewählter Vorstand frühestens am 01.10. eines Kalenderjahres die Geschäftsführung übernimmt, und bis dahin weiter der alte Vorstand im Amt bleibt?
Beispiel 1: Die Mitgliederversammlung wählt im Juli einen neuen Vorstand. Dieser neue Vorstand soll der Satzung nach erst am 01.10. des gleichen Jahres seine Tätigkeit aufnehmen, bis dahin soll der alte Vorstand weiterhin im Amt bleiben.
Beispiel 2: Die Mitgliederversammlung wählt am 16.10. einen neuen Vorstand. Der neue Vorstand soll sofort den alten Vorstand ablösen.
Die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung sei mal dahingestellt, aber ist das rechtlich möglich?
Danke und Grüße!
Stefan