Bitte mal folgenden Fall annehmen. In einem Verein steht 2010 die Jahreshauptversammlung an. Für sämtliche Vorstandsmitglieder steht fest, ihr Amt (ehrenamtlich) niederzulegen. Das heisst, das auf der JHV der gesamte Vorstand zurücktritt und sich nicht wieder zur Neuwahl stellt. (1. und 2. Vorsitzender; Kasse; Schriftführer; etc…)
Wie sieht denn nun in diesem Fall aus, wenn sich auf der Hauptversammlung niemand für einen Posten findet. Also das alle „alten“ auf keinen Fall sich neu wählen lassen möchten und das niemand „neues“ ein Amt ausfüllen möchte.
Die Satzung gibt darüber keine Informationen.
Muss dann der Verein bis zu einem bestimmten Datum aufgelöst werden?
das Vereinsrecht ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Hier gibt es Vorschriften, was wann passiert, soweit die Vereinssatzung keine Regelung vorsieht.
Zunächst ist es so, dass ein Verein einen Vorstand haben muss. Denn er wird durch den Vorstand nach außen vertreten.
Hat der Verein keinen Vorstand, weil der alte nicht wiedergewählt wird und ein neuer nicht zu finden ist, wird „in dringenden Fällen“ ein Vorstand (oder auch mehrere) durch das zuständige Amtsgericht bestimmt. „Dringend“ kann z.B. der Fall sein, dass bestimmte Erklärungen gegenüber Ämtern abzugeben sind. Nicht „dringend“ ist es aber sicher, wenn wegen fehlendem Vorstand z.B. ein Vereinsfest nicht durchgeführt werden kann.
Unabhängig von dieser Bestellung eines Notvorstandes haben die Vereinsmitglieder die Pflicht, sich einen neuen Vorstand zu wählen (der übrigens nicht selbst Vereinsmitglied sein muss). Das Amtsgericht kann hierfür bei der Bestellung des Notvorstandes eine Frist setzen.
Die Auflösung des Vereins ist jedoch keine Rechtsfolge bei fehlendem Vorstand. Sie erfolgt nur, wenn es die Mitglieder des Vereins selbst beschließen, beispielsweise weil sich zeigt, dass niemand mehr Interesse am Fortbestehen des Vereins hat (sonst würde ja einer sich zum Vorstand wählen lassen).
Etwas off-topic: Das Problem besteht heutzutage leider ziemlich oft. Zwar will jedermann von den Vorzügen eines Vereins profitieren, Verantwortung will aber niemand übernehmen. Bei Sportvereinen zeichnet sich da eine Lösung über einen „professionellen“ Vorstand ab, also jemand von außen, der für seine Tätigkeit bezahlt wird.
Da die Vereinmitglieder alle HIER schreinen wenn es um eine Tätigkeit im Vorstand geht, wäre es zu überdenken den Vorstand nach § 26 BGB zu reduzieren. Dies wäre jedoch eine Satzungsänderung.
Vielleicht findet sich ja wenigstens eine Personen die Verantwortung übernehmen will…
Ja dein offtopic kann ich sehr gut nachvollziehen! Das ist leider auch bei diesem Fall ein wenig so wie beschrieben!
Ein Vorstand reisst sich über Jahre den A*** auf, um das Schiff auf Kurs zu halten und von den reinen „Nutzern“ wird nur gegengesteuert und und gemeckert. Aber dann selbst mal was zu tun, auf die Idee kommt leider meist niemand.
Da kann es leider oft der Fall sein, das viele die Ehrenämter über Jahre hinweg bekleiden das Handtuch werfen. Was ja in vielen Fällen auch nachvollziehbar ist.
Also versteh ich deinen Beitrag so richtig:
ein Verein muss einen Vorstand haben!
findet sich niemand, muss das beim Amtsgericht gemeldet werden und es kann sein, das dieser einen Vorstand einsetzt. (Der vielleicht auch bezahlt werden muss)
könnte denn ein bestehender Vorstand wie folgt verfahren?
"Eine ordentliche Hauptversammlung abhalten. Der „Alte“ Vorstand tritt nicht wieder zur Wahl an. Wenn sich dann niemand findet eine neue Versammlung mit gleichem Ablauf ansetzen. Also das der „alte“ Vorstand bis zum nächsten Termin ERSTMAL im Amt bleibt. (Aber dann auch gleich bei der 1 Versammlung sagen, dass im Fall das sich wieder niemand findet, über die Auflösung gesprochen werden muss.)
findet sich niemand, muss das beim Amtsgericht gemeldet
werden und es kann sein, das dieser einen Vorstand einsetzt.
(Der vielleicht auch bezahlt werden muss)
könnte denn ein bestehender Vorstand wie folgt verfahren?
"Eine ordentliche Hauptversammlung abhalten. Der „Alte“
Vorstand tritt nicht wieder zur Wahl an. Wenn sich dann
niemand findet eine neue Versammlung mit gleichem Ablauf
ansetzen. Also das der „alte“ Vorstand bis zum nächsten Termin
ERSTMAL im Amt bleibt. (Aber dann auch gleich bei der 1
Versammlung sagen, dass im Fall das sich wieder niemand
findet, über die Auflösung gesprochen werden muss.)
danke
Hallo,
ich habe das Zitat mal auf das gekürzt, zu dem ich noch mal kurz antworten möchte.
Ich denke, das ist genau der richtige Weg. In der Vereinssatzung gibt es garantiert Regelungen, wann eine ordentliche Hauptversammlung statt zu finden hat (mindestens einmal im Jahr) und wann eine außerordentliche Sitzung stattfinden kann oder muss.
In der ordentlichen Versammlung kann ruhig drastisch auf die Auswirkungen der „Verantwortungslosigkeit“ der Mitglieder hingewiesen werden. Die Auflösung eines Vereins kann nämlich leicht teuer werden, da ja das Vereinsvermögen vor der Auflösung bewertet werden muss (=Gutachterkosten). Und dann sollte bereits in der ordentlichen Versammlung der Termin für die außerordentliche Versammlung festgelegt werde, damit die Mitglieder auch wissen, dass sie nicht ewig Zeit haben, sich zu entscheiden.
Ich halte aber auch die Idee meines Vorredners nicht für ganz aus der Welt. Je nach Größe des Vereins können vielleicht Aufgaben zusammengefasst werden, so dass evtl. ein kleinerer Vorstand ausreichend ist.
Und denkt auch mal darüber nach, ob sich einer der alten Vorstände vielleicht doch bereit findet, noch mal eine Zeit dran zu hängen, um die eventuellen neuen Vorstände „einzuarbeiten“.
All das hat natürlich mit Recht relativ wenig zu tun, ist aber bei der Vereinsarbeit viel wichtiger als die §§ die im BGB stehen.