Vereinsvorstand und seine Amtszeit

Hallo Zusammen,

vielleicht kennt sich jemand mit der Rechtslage bei Vereinssatzungen aus. Muss die Amtszeit des Vorstands begrenzt sein? Wenn ja, wieviel Jahre sind das Maximum? Oder reicht es, wenn in der Satzung geschrieben steht, die Vorstandsmitglieder können nur mit Antrag und durch zwei Drittel der Mehrheit aller Mitglieder auf der Vereinsversammlung durch quasi ein „Misstrauensvotum“ aus ihrem Amt enthoben werden.

Grüße vom Hasen und Danke für Antworten im Voraus :smile:

Hallo,

leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten. Aber ich würde Dir empfehlen, beim zuständigen Rechtspfleger für Vereinseintragungen des Amtsgerichts nachzufragen. Der wird Dir helfen können.

Gruss, hemba

Hallo,

Muss die Amtszeit des Vorstands begrenzt

sein? Wenn ja, wieviel Jahre sind das Maximum?

Nein, eine Satzung muss keine Regelung zur Höchstdauer des Vorstandsamtes haben.

Oder reicht es,
wenn in der Satzung geschrieben steht, die Vorstandsmitglieder
können nur mit Antrag und durch zwei Drittel der Mehrheit
aller Mitglieder auf der Vereinsversammlung durch quasi ein
„Misstrauensvotum“ aus ihrem Amt enthoben werden.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. wenn das so in der satzung steht ist das auch in Ordnung.
Prinzipiell gilt: Auch wenn die Amtsdauer keine Begrenzung hat ist der Vorstand durch eine satzungsgemäße Wahl jederzeit abwählbar. Wenn der Vorstand selbst nicht dem Begehren nachkommt eine Neuwahl mit in die Tagesordnung einer MV zu nehmen, kann immer noch das Minderheitenbegehren greifen und zu guter letzt kann das Registergericht die Wahl einberufen, bzw. den Antragsteller dazu ermächtigen.

ml.