Ist auf einer Wohnungseigentümerversamlung der Antrag zulässig, vereiste Tiefgaragenschließzylinder mit dauerhaften Schutzkappen zu versehen? Wenn dieser Antrag auf der WEG-Versammlung gestellt wird und von der Wohnungseigentümergemeinschaft abgelehnt wird, heißt das doch, die Nutzung des Tiefgaragenstellplatzes ist nicht gewährleistet.
Ist die Verwaltung oder der Hausmeister nicht in der Verantwortung für die Gebrauchsfähigkeit zu sorgen?
Ich danke schon mal im Voraus für jegliche Stellungsnahme.
Schöne Grüße
Irmgardl