Frage : Wie steht es eigentlich mit der Vererbbarkeit
der Rentenansprüche ?
Frage : Wie steht es eigentlich mit der Vererbbarkeit
der Rentenansprüche ?
Bei Tod fällige Kapitalzahlungen an Hinterbliebene lösen stets eine Rückzahlungsverpflichtung für die Förderung, d.h. Zulage und Zulagesübersteigenden Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug aus.
Wird an Hinterbliebene eine Rente gezahlt, ist diese voll zu versteueren. Die Zulagen sind nicht Zurückzuzahlen.
Steht aber alles genauer im AltZertG 
MfG Doxor
Hallo,
stimmt nicht ganz. Der hinterbliebene Ehegatte kann die Kaptitalleistung in sein förderungsberechtigtes Produkt einzahlen (steuerfrei). Hat er noch keines, gibt es eine „Gnadenfrist“ von vier Wochen, in der er noch was abschließen kann.
Die Rente daraus wird natürlich (wie gernerell bei „Riester“) voll versteuert.
Andreas
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hallo, Berger
…Die Rente daraus wird natürlich (wie gernerell bei „Riester“)voll versteuert.
Und genau das ist das Verbrechen an der Riesterrente!
Er leistet weniger bei der Staatrente, animiert die Arbeitnehmer, diese Versicherung abzuschließen… und hält anschließend die Hand auf!
Es ist nichts anderes, als ein Geschäft auf dem rücken der Versicherten.
So etwas nannte man früher Betrug und landete dafür im Gefängnis. Heute wird man geehrt!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
nachdem bei den Produkten zur Riesterrente damit zu rechnen ist, daß die ganzen Verwaltungszwänge (Zulage buchen, Zertifizieren, ständiges Hin- und Her…) zu höheren Kosten als üblich führen, kann man davon ausgehen, daß die Rendite der Produkte niedriger als üblich ist.
Außerdem haben einige Versicherer schon eine Senkung der Überschußbeteiligung angekündigt. (ich bin ja mal gespannt, mit welcher Überschußbeteiligung die „Riester“ Produkte unverbindlich hochgerechnet werden), wobei das ja alle Produkte betrifft.
Dann kommt die Steuergeschichte dazu: Die Regierung wollte die nachgelagerte Besteuerung und da ist sie. Bestraft werden damit diejenigen, die gut für das Alter vorgesorgt haben, weil für diejenigen der Altersfreibetrag nicht ausreichen dürfte.
Jetzt könnte man nachrechnen, bis wann die Etragsanteilversteuerung und der gleichzeitige Verzicht der Zulage (und Sonderausgabenabzug!)sich rechnet.
Eines ist aber gewiß: soooooooo toll, wie sie alle in Berlin machen, ist das ganze nicht.
Andreas