Vererben an 1 Kind ohne Pflichtteil f. die anderen

2 Geschwister haben ein Erbrecht-Problem.

Zunächst der Sachverhalt:
Vater ist v. der Mutter geschieden. Es gibt 3 Kinder.

Der Vater hat dem einzigen Sohn Haus, Grundstücke, warscheinl. auch
Geldanlagen etc. als Geschenk gemacht. Kurzum: Er hat einfach alles
verschenkt, ohne einen Pflichtteil für die Geschwister
zurückzubehalten. Ausschließlich der Sohn sollte „erben“.

Die Überschreibung erfolgte als sog. Niesbrauch. D. h. der Vater
wohnt in dem Haus, hat Mieter in dem Haus + kassiert die Miete,
kassiert die Erbpacht für die Grundstücke und wohl auch die Zinsen der
Geldanlagen solange er lebt.

Genau einen Monat nach Ablauf der 10 Jahre nach der Überschreibung
lag der Vater mit dem Sohn vor Gericht, um alles rückgängig zu
machen. Grund der Klage: Undankbarkeit.

Wohl in 2. Instanz hat dann der Vater mit seinem Sohn einen
Vergleich geschlossen: Alles, was überschrieben wurde, soll nun nicht
der Sohn erhalten, sondern seine Kinder. Die beiden Geschwister des Sohnes wurden nicht berücksichtigt; ich denke, es wurde vor Gericht nicht einmal angegeben, dass noch 2 Geschwister existieren.

Meine Fragen:

  • Was können die Geschwister tun, um wenigstens den Pflichtteil zu erhalten??

  • Fängt diese sogenannte „10-Jahres-Frist“ nach dem Urteil nicht
    erneut an zu laufen, da diese „Schenkung“ erneut getätigt wurde??

  • Kann ein von den Geschwistern beauftragter Anwalt Einsicht in die Prozessakten verlangen?

  • Ich habe mal gelesen, dass es ein Urteil gibt, wonach diese
    10-Jahres-Frist nach Schenkung nicht gilt, da der Vater im
    überschriebenen Haus wohnt und auch alles andere kassiert, solange er
    lebt. Haben die Geschwister dadurch eine Chance?

Hallo erstmal.

Zunächst der Sachverhalt:
Vater ist v. der Mutter geschieden. Es gibt 3 Kinder.

Der Vater hat dem einzigen Sohn Haus, Grundstücke, warscheinl.
auch
Geldanlagen etc. als Geschenk gemacht. Kurzum: Er hat einfach
alles
verschenkt, ohne einen Pflichtteil für die Geschwister
zurückzubehalten. Ausschließlich der Sohn sollte „erben“.

Das ist das Recht des Vaters.

Die Überschreibung erfolgte als sog. Niesbrauch. D. h. der
Vater
wohnt in dem Haus, hat Mieter in dem Haus + kassiert die
Miete,
kassiert die Erbpacht für die Grundstücke und wohl auch die
Zinsen der
Geldanlagen solange er lebt.

Genau einen Monat nach Ablauf der 10 Jahre nach der
Überschreibung
lag der Vater mit dem Sohn vor Gericht, um alles rückgängig zu
machen. Grund der Klage: Undankbarkeit.

Wohl in 2. Instanz hat dann der Vater mit seinem Sohn einen
Vergleich geschlossen: Alles, was überschrieben wurde, soll
nun nicht
der Sohn erhalten, sondern seine Kinder. Die beiden
Geschwister des Sohnes wurden nicht berücksichtigt; ich denke,
es wurde vor Gericht nicht einmal angegeben, dass noch 2
Geschwister existieren.

Meine Fragen:

  • Was können die Geschwister tun, um wenigstens den
    Pflichtteil zu erhalten??

Was dabei: http://www.dr-schroeder.com/Information/Erbrecht.pdf &
http://www.dejure.org/gesetze/BGB

  • Fängt diese sogenannte „10-Jahres-Frist“ nach dem Urteil
    nicht
    erneut an zu laufen, da diese „Schenkung“ erneut getätigt
    wurde??

Ob das hilft: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… ? Oder suche nach ‚Schenkung AND erneut AND Alleinerbe‘

  • Kann ein von den Geschwistern beauftragter Anwalt Einsicht
    in die Prozessakten verlangen?

  • Ich habe mal gelesen, dass es ein Urteil gibt, wonach diese
    10-Jahres-Frist nach Schenkung nicht gilt, da der Vater im
    überschriebenen Haus wohnt und auch alles andere kassiert,
    solange er
    lebt. Haben die Geschwister dadurch eine Chance?

…gute Frage.
Noch eine evtl. Quelle: http://www.dvev.de/

HTH
mfg M.L.