Vererben eines Erbes

Hallo,

Person X hat 2017 vom Vater 50T€ geerbt. Nun ist Person X selbst verstorben und hat per Testament von 2016 dem verstorbenen Vater 1/4 ihres Vermögens vermacht. Da der Vater ja bereits verstorben ist erben nun die überlebenden Geschwister.

Person X war verheiratet. Das Erbe von 2017 fällt ja, so weit ich weiß, nicht in den Zugewinn.

Wie verhält es sich nun beim Vererben? In wie weit hat nun der Ehepartner Anspruch bzgl. den 50T€ oder geht wie laut Testament 1/4 der 50T€ auf die Geschwister über?

Danke

Da wird kein Mensch schlau draus! ramses90

Ich interpretiere die Frage so;
Die verstorbene Ehefrau des Fragestellers hat in ihrem Testament 1/4 ihres Vermögens dem Vater, der allerdings bereits verstorben ist, vermacht.
Hartmut

Sorry wenn ich etwas verwirrend geschrieben habe.
Der Fragesteller ist der Bruder der Verstorbenen. Mich interessiert nun wie es sich mit dem damaligen Eben von 50T€ verhält in Bezug zum Ehemann.
d.h. Habe ich als Erbe des Vaters nur Anspruch auf 1/4 der 50T€ (lt. Testament) oder verhält es sich anders weil die die 50T€ nicht in den Zugewinn fallen?

Ja so weit war ich auch schon aber was will er/sie dauernd mit den 50T, die sind doch an X geflossen und befinden sich nun in der Erbmasse des verstorbenen X.
Also geht von dieser Erbmasse, laut testamentarischer Verfügung 1/4 an den verstorbenen Vater dessen Erben wären entweder die Ehefrau oder, falls verstorben, die Kinder/Geschwister.
Der oder die muss das Erbe des X als ein Ganzes betrachten, in dem die 50T ja schon drin sind und aus dem dann das 1/4 berechnen. ramses90

Super danke genau das war mir nicht ganz klar !

Siehste, geht doch wenn man alles aufdröselt und unwesentliches weg läßt :innocent: mses90