Ich mike bin 70 Jahre und habe meine Frau beta
60 Jahre vor 3 Jahren geheiratet.
Ich habe 2 Kinder, meine Frau hat 1 kind in die
Ehe mitgebracht. Also keine gemeinsmen Kinder.
Wir haben Zugewinngemeinschaft.
Ich habe als Vermögen 1 Eigentumswohnung und
ca 200 000 Euro Wertpapiere in die Ehe mitgebracht.
in meiner E-Wohnung leben wir heute.
Meine frau hat für 100 000 Euro wertpapiere
in die Ehe mitgebracht.
Bei mir steht nun eine OP an.Würde daher gern
ein Testament machen.
Meine Frau möchte ich gerne absichern,
möchte aber das meine Kinder von meinem
größeren vermögen auch entsprechend partizipieren.
Was könnten Sie mir empfehlen ?
Gruß Mike
guten Morgen Mike,
gern will meinen Beitrag geben. Aber vorweg:
Auf diesem Wege Empfehlungen für ein Testament zu geben, wäre leichtfertig, unseriös und nicht verantwortbar. Die persönlichen Situationen müssen zunächst abgefragt und dann bei der Textabfassung nach Abwägung aller künftigen Eventualitäten, Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden. Was Sie schreiben reicht dafür bei weitem nicht!
Ich rate, zumindest einen erfahrenen (also älteren !!) Notar zu konsultieren. Die Kosten sind im Endergebnis meist günstiger, als wenn Sie nur ein privates T. errichten. In Ihrer Situation ist eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) dringend nötig, wenn späterer Streit und Probleme für den Überlebenden weitgehend vermieden werden sollen. Hierfür könnte ich Ihnen mehrere Alternativen aufführen, aber alle sind mit Vor- und Nachteilen für den einen oder anderen Beteiligten (je nach Sichtweise und Sicherheitsbedürfnis !!) verbunden. Für die Auswahl dieser würden Sie wiederum neuen Rat benötigen … Das „perfekte Testament“ gibt es nicht! Schon deshalb nicht, weil die Zukunft nicht perfekt kalkulierbar ist.-
Aus Ihrer Info kann ich aber schon soviel erkennen, daß mögliche Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge des Erstversterbenden Probleme dann verursachen, wenn der Überlebende sie aus dem Nachlaß erfüllen muß, aber auf dessen Nutzung (z.B. E-Wohg) angewiesen ist. Hiergegen könnte ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag helfen, der notariell zu beurkunden ist. Sie sehen, daß Sie ohnehin einen Notar benötigen könnten! Alle Fragen hierzu sind übrigens im Rahmen des Beurkundungsauftrages kostenneutral!!
Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung (bitte Info wiederholen).
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann
Hallo Heinz,
herzlichen Dank für die schnelle Anwort. Damit ich einen Schritt weiterkomme, bitte ich Dich mir zu sagen,
wie Du in diesem Fall Dein Testament aufsetzen würdest.
Ich bin dann vollkommen im klaren, dass dies dann nur eine Version von vielen sein kann. Ohne jedweiligen Anspruch.
In jedem Fall gehe ich zum Notar und lasse mich dort beraten.
Danke im Voraus.
Mike
Ohne die persönlichen Verhältnisse, Wünsche u.ä. zu kennen texte ich hier zwei der möglichen Versionen für ein von Ihnen als Ehemann zu errichtendes Testament:
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Ich setze meine Ehefrau zur Vorerbin und meine leiblichen Kinder zu Nacherben ein. Die Nacherbfolge soll eintreten
a) mit dem Tod der Vorerbin
b) mit der Wiederverheiratung
c) mit dem Wegzug aus der ehelichen Wohnung (ausser Unterbringung in einer Einrichtung wegen…).-
Die Vorerbschaft gilt als befreite/unbefreite.-
-
Ich setze meine leiblichen Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Meine Ehefrau erhält das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsrecht an …Es ist in das GB einzutragen und ist übertragbar/nicht übertragbar. (Alternativ: Es erlischt vorher, wenn… siehe ob b) oder c).
Die weitere Alternative zu 1) ist der bereits genannte Erb- und Pfl.verzichtsvertrag mit Ihren Kindern, wenn Sie Ihre Gattin besonders schützen wollen und die Kinder „mitmachen“. Näheres -wie gesagt- bitte mit dem Notar regeln.
Gruß H.G.
hallo Heinz,
ganz herzlichen Dank.Vielleicht komme ich nochmal auf Dich zu.
Lieben Gruß Mike