[quote=„Tommily, post:1, topic:9458871“]
Meine Eltern behalten aber das Wohnrecht so lange sie leben.
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Das ist bei Erbfällen so üblich !
Ohne den vorherigen Tod erbt man nämlich nicht.
Entweder die Eltern vererben dir allein die Wohnung mit der Auflage die Geschwister auszuzahlen. Nur wie willst Du das machen ? Verkaufst Du die Wohnung ? Oder hast Du genug Barmittel um die Wohnung zu behalten/nutzen und gleichzeitig die Geschwister zu bezahlen ?
Dann könnten doch auch gleich alle zu 1/3 erben und beschließen gemeinsam zu verkaufen und sich den Erlös zu teilen. Das hat nämlich auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer weil hier 3 Freibeträge je 400.000 € anfallen. Sonst nur einer, der mag bei hochpreisigen Wohnungen nicht ausreichen.
Schenkung?
Gut könnten die Eltern machen. Die bekommst die Wohnung überschrieben mit Wohnrecht der Eltern . Dann müsstest Du beim Tod die Geschwister auszahlen wenn die das fordern. Denen stünde nämlich mindestens ihr Pflichtteil zu(ein Ergänzungsanspruch darauf genau)
MfG
duck313