Vererben oder Schenkung

Hallo.

Meine Eltern besitzen eine bezahlte Eigentumswohnung. Wir sind drei Kinder. Meine Eltern wollen die Wohnung mir vererben und ich müsste die zwei anderen Geschwister ausbezahlen. Meine Eltern behalten aber das Wohnrecht so lange sie leben. Wie macht man das am Besten ?? Schenkung ? Verkaufen? Wie ist es steuerlich ?

Klingt ein bisschen nach Zombi :sweat_smile:
Steuerlich dürfte das ganze gleich ablaufen . Da Erbe und Schenkung meiner Kenntnis nahem nach die gleichen Freibeträge haben.

Mögliche Unterschied ist allerdings der Wert der Immobilie, denn mit Wohnrecht ist dieser geringer.

Aber das kann dir ein Steuerexperte genauer sagen.

Bei solchen Vermögenssachen doch auch wirklich einem Forum vorzuziehen…
Im Freundeskreis kam bei solchen Beratungen noch ein interessanter Punkt heraus:
Man kann durch rechtzeitiges Verschenken die Gefahr ausschliessen, dass später im Pflegefall mit hohen Pflegekosten die Immobilie belastet wird.

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[quote=„Tommily, post:1, topic:9458871“]
Meine Eltern behalten aber das Wohnrecht so lange sie leben.
[/quote]

Das ist bei Erbfällen so üblich !
Ohne den vorherigen Tod erbt man nämlich nicht.

Entweder die Eltern vererben dir allein die Wohnung mit der Auflage die Geschwister auszuzahlen. Nur wie willst Du das machen ? Verkaufst Du die Wohnung ? Oder hast Du genug Barmittel um die Wohnung zu behalten/nutzen und gleichzeitig die Geschwister zu bezahlen ?
Dann könnten doch auch gleich alle zu 1/3 erben und beschließen gemeinsam zu verkaufen und sich den Erlös zu teilen. Das hat nämlich auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer weil hier 3 Freibeträge je 400.000 € anfallen. Sonst nur einer, der mag bei hochpreisigen Wohnungen nicht ausreichen.

Schenkung?
Gut könnten die Eltern machen. Die bekommst die Wohnung überschrieben mit Wohnrecht der Eltern . Dann müsstest Du beim Tod die Geschwister auszahlen wenn die das fordern. Denen stünde nämlich mindestens ihr Pflichtteil zu(ein Ergänzungsanspruch darauf genau)

MfG
duck313

Das ist aber natürlich erheblich weniger als ein Drittel (nämlich nur die Hälfte vom normalen Erbteil, also nur ein Sechstel / zusammen also ein Drittel). Und wenn die Schenkung ein paar Jahre vor dem Erbfall passiert gibt es wenig bis gar nichts mehr. Und das Wohnrecht geht imho auch noch mit ein.

Vermutlich wollen das die Eltern aber gleichmäßig verteilen, wenn ich das richtig interpretiert habe.

Natürlich würde ich bei Überschreibung sofort die anderen 2 Geschwister angemessen ausbezahlen.

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