vielleicht weiß jemand Rat, ein fiktives Beispiel:
A verstirbt. B als einziges Kind wird Alleinerbe.
A hätte ein handgeschriebens Testament im Haushalt hinterlassen.
Kurz darauf verstribt B und konnte A seinen letzten Willen nicht in allen Punkten erfüllen. B hinterlaßt kein Testament.
Nun kommt Erbe C. Allgemein gefragt, Müßte C die übrig gebliebenen Punkte erfüllen oder würde die Erfüllungsverpflichtung mit dem Ableben von B enden?
C könnte z.B. nichts von einem Testament des A wissen.
Gerne würde ich Eure Meinung dazu lesen mögen. Würde sich so etwas weitervererben? A auf B, B auf C, C auf D usw. wobei es immer, um den letzten Willen von A ginge?
Nun kommt Erbe C. Allgemein gefragt, Müßte C die übrig
gebliebenen Punkte erfüllen oder würde die
Erfüllungsverpflichtung mit dem Ableben von B enden?
C könnte z.B. nichts von einem Testament des A wissen.
Hallo,
wenn B das Erbe nach A nicht ausgeschlagen hat ist dieser Erbe geworden da er zum Zeitpunkt des Todes des A noch lebte. D.h. die Vermögensmassen des A und B sind verschmolzen. B wurde Gesamtrechtsnachfolger des A. Da es nur ein privatschriftliches Testament gab, wäre das Erbrecht des B auch noch nach dessen Tod mittels Erbschein festzustellen - soweit hierzu ein Bedarf besteht. Antragsberechtigt ist C als Mit oder Alleinerben des B.
Was mir bei deiner Frage nicht so ganz klar ist: Meinst du mit „Erfüllungsverpflichtung“, dass C ggf. Auflagen des B erfüllen muss mit denener im Testament beschwert wurde?