Vererben von Aktien

Wenn zwei Erben hälftig den Inhalt eines Aktiendepot vererbt bekommen sollte man doch eigentlich annehmen dass die sich darin befindenden Aktien gerecht verteilt werden müssen.
Besteht das Aktienpaket aus Aktien einer Firmengruppe welche vor und auch nach 2009 erworben wurden, müssten diese doch auch jeweils hälftig auf die Erben übergehen .
Laut Angabe einer Bank wäre es aber völlig rechtens, bei der Depotauflösung des Erblassers demjenigen Erben dessen Depotübertragung zuerst bearbeitet wurde die steuerfreien vor 2009 erworbenen Aktien zu übertragen , während der andere Erbe mit den beim Verkauf zu versteuernden, nach 2009 erworbenen Aktien vorlieb nehmen muss.
Angeblich ginge die Verteilung wie bei einem Verkauf nach dem First in-First out Prinzip und wer die steuerfreien Aktien letztendlich bekommt , hat eben Glück gehabt und der andere Pech.
Kann das sein?

man soll nicht alles glauben, was einem die bank erzählt…

Wenn zwei Erben hälftig den Inhalt eines Aktiendepot vererbt bekommen sollte man doch eigentlich annehmen dass die sich darin befindenden Aktien gerecht verteilt werden müssen.
Besteht das Aktienpaket aus Aktien einer Firmengruppe welche vor und auch nach 2009 erworben wurden, müssten diese doch auch jeweils hälftig auf die Erben übergehen.
Laut Angabe einer Bank wäre es aber völlig rechtens, bei der Depotauflösung des Erblassers demjenigen Erben dessen Depotübertragung zuerst bearbeitet wurde die steuerfreien vor 2009 erworbenen Aktien zu übertragen , während der andere Erbe mit den beim Verkauf zu versteuernden, nach 2009 erworbenen Aktien vorlieb nehmen muss.

Da haben die sicher auch gleich den entsprechenden § hinterhergeschoben? Ansonsten ist das erstmal Käse, weil beide Erben als Erbengemeinschaft eben das Depot mit sämtlichen Rechten und Pflichten gemeinsam geerbt haben. Also nicht etwa einer die eine Hälfte und der andere die andere Hälfte, noch dazu einer die erste (vor 1.1.2009) und der andere die „spätere“ Hälfte.

Angeblich ginge die Verteilung wie bei einem Verkauf nach dem First in-First out Prinzip und wer die steuerfreien Aktien letztendlich bekommt , hat eben Glück gehabt und der andere Pech.
Kann das sein?

Nein. Es handelt sich aber auch wirklich um zwei Übertragungen und nicht bereits um einen Verkauf aus dem gemeinsamen Depot der Erbengemeinschaft?
Ansonsten kann/muss das eben bei der EK-Steuererklärung wieder geradegebogen werden, wenn sich die Bank anstellt und man sich Arbeit mit denen sparen will. Offenkundig haben die oder die Erben kein Interesse an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung. Wenn man Unterlagen hat, aus denen hervorgeht, welcher Anteil vor 2009 erworben wurde, dann braucht man auch nur anteilige für seine nach 2008 erworbene Häflte Abgeltungssteuer bezahlen und bekommt die zuviel gezahlte erstattet/verrechnet. Einfach mal beim FA anrufen. Die helfen da eigentlich ganz gerne.

Grüße

Hallo

Die Anwendung des FiFo-Prinzips ist tatsächlich vorgeschrieben
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/fifo-im-we…

Auch wenn die Bank-Software die Regel möglicherweise stur anwendet, hätte der Bankmitarbeiter das aber entsprechend handeln können, um das ungewollte Ergebnis auszuschliessen > zuerst die „alten“ Wertpapiere hälftig übertragen, dann die „neuen“.

Es kann ja nicht einfach vom Zufall abhängen (zuerst bearbeitet), dass einer der Erben durch die steuerlichen Alt-/Neu-Bestände mehr als seinen hälftigen Anteil bekommt, nur weil der Bankmitarbeiter die Sturheit der Software nicht berücksichtigt hat.

M.E. hat die Bank (soweit der Auftrag „zeitgleiche hälftige Übertragung“ lautete) fehlerhaft gearbeitet und hat ihren Fehler gefälligst zu bereinigen.

Grüsse Rudi