Vererbte Hypothekenschuld - Grundbucheinsicht?

hallo,

bei uns der Familie ist es ein offenes Geheimnis, daß die Oma ständig auf ihr Haus Hypotheken aufnimmt.
Zwar hat sie eine super Rente, da sie aber nur über ihre Verhältnisse lebt, haben wir Kinder irgendwann mal gemerkt, daß Hypothekenschulden aufgenommen werden von ihr.

Da sie sich permanent und strikt weigert mit uns 1. darüber zu reden und 2. die gesamte Hypothekenlast uns mal offen zu legen, fragen wir uns, ob wir - als die erbberechtigten Kinder - eine Grundbucheinsicht diesbezüglich vornehmen lassen können?

Frage 1: Wenn Oma das Zeitliche segnet, sind wir als Erben dann verpflichtet die Hypothekenschulden zu übernehmen?

Frage 2: Können wir die Schuldenaufnahme als Erbberechtigte verhindert? (Oma ist aber noch die Eigentümerin)

Danke für Euren Rat schon mal!
Sonja, Tim und Rita

Hallo!

legen, fragen wir uns, ob wir - als die erbberechtigten Kinder

  • eine Grundbucheinsicht diesbezüglich vornehmen lassen
    können?

Nur wenn ihr bereits als Miteigentümer im Grundbuch steht. Ansonsten dürfte das „berechtigte Interesse“ wohl verneint werden.

Frage 1: Wenn Oma das Zeitliche segnet, sind wir als Erben
dann verpflichtet die Hypothekenschulden zu übernehmen?

Natürlich nicht! Ihr könnt die Erbschaft ausschlagen. Wenn Du allerdings meinst, ob man das Haus kriegen kann, ohne die Schulden zu übernehmen - no way!

Frage 2: Können wir die Schuldenaufnahme als Erbberechtigte
verhindert? (Oma ist aber noch die Eigentümerin)

Klar! Ihr müsst die gute Frau nur entmündigen lassen (heisst mitlerweile anders, kommt aber auf dasselbe raus).

Ansonsten kann jeder mit seinem Eigentum machen, was er will. Wenn die Oma morgen ihr Häuschen der Heilsarmee überschreiben will, kann sie das tun. Ein Erbe bekommt hat erst nach den Tod des Erblassers Ansprüche!

Gruß
Stefan

Hallo,

sehr vollständig und vollkommen richtig…
Dafür gibt es einen Punkt…

Ich persönlich finde es ziemlich schlimm, wenn die Erben schon so früh anfangen zu erben.
Übrigens kann man auch die Vormundschaft für finanzielle Belange beantragen, wenn Oma etwas tüdelig ist.

Gruss
Christian

geldgierige Aasgeier…
sorry, aber danach riecht es hier…

Bernd

Übrigens kann man auch die Vormundschaft für finanzielle
Belange beantragen, wenn Oma etwas tüdelig ist.

Hallo Christian,

„etwas tüdelig“ reicht zum Glück nicht. Und wenn die alte Dame nicht auf den Kopf gefallen ist, dann dreht sie dem gierigen Pack einen Strick aus solchen Versuchen. Es gibt auch Möglichkeiten, einem Erben das Pflichtteil zu entziehen.

Gruß
Wolfgang

nun, sorry Bernd, Du hast von der Situation halt leider keine Ahnung.
Opa hat das Haus mit jedem Pfennig selber zusammengeackert und wir müssen machtlos zusehen wie Oma das Haus verzockt.
Der Gedanke auf eine 1/2 Mio Hypothekenschulden vererbt zu bekommen ist nämlich nicht gerade berauschend.
Nur soviel dazu.

nun, sorry Bernd, Du hast von der Situation halt leider keine
Ahnung.

scheinbar doch…

Opa hat das Haus mit jedem Pfennig selber zusammengeackert und
wir müssen machtlos zusehen wie Oma das Haus verzockt.

und das Geld gehört natürlich euch und net der Oma - alles klar

Der Gedanke auf eine 1/2 Mio Hypothekenschulden vererbt zu
bekommen ist nämlich nicht gerade berauschend.
Nur soviel dazu.

klar, das Haus ist ohne Hypothek natürlich wertvoller und nur darum gehts doch wohl

siehe oben!

Hallo Sonja,

Deine Frage macht es schwer, sachlich zu bleiben. Ab welchem Lebensalter muß denn ein Mensch Deiner Meinung nach mögliche Erben fragen, was er mit seinem Geld anstellt? Ab 30? Ab 40? Ab 60? Na? Was treibst Du eigentlich an Vorsorge, damit Deine Erben gut dastehen? Schließlich kannst Du morgen tot umfallen oder irgendwo unter die Räder kommen. Hoffentlich sorgst Du baldigst für ein ausgeglichenes Konto ohne Miese und legst Deine Sachwerte für die Erben bereit. Verkneif’ Dir gefälligst Geschenke an Freunde und der nächste Urlaub ist natürlich gestrichen. Entrüstet? Wieso? Das müssten doch bekannte Gedanken eines Aasgeiers sein.

Solange die Oma noch lebt, hast Du keine Rechte an ihrem Vermögen. Dir steht keine Auskunft, wirklich rein nichts, nicht einmal das Schwarze unter dem Fingernagel zu.

Weiter unten hattest Du geantwortet, der Opa hätte das Haus zusammen geackert. Ja, und? Jetzt gehört das Haus Deiner Oma und Du hast grundsätzlich keinerlei Rechte am Vermögen anderer Leute, was auch immer Verwandte sich an Rechtfertigungen einfallen lassen.

Wenn sie jetzt z. B. eine Weltreise nach der anderen macht und sich ein halbes Dutzend knackiger Lover hält, ist es alleine ihre Sache. Wenn sie sich einen würdigeren Erben als die gierige, buckelige Verwandschaft aussucht, kannst Du dagegen nichts machen. Dann bleiben den Erben noch Pflichtteile von dem, was zum Todeszeitpunkt noch übrig ist.

Wer ein Erbe antritt, erbt auch die Schulden des Erblassers. Es funktioniert also nicht, nur das Häuschen zu nehmen, aber von der Hypothekenschuld nichts wissen zu wollen. Wer die Schulden nicht will, muß das Erbe insgesamt ablehnen.

Ich wünsche Dir, daß die Oma noch lange lebt, ihr Vermögen bis auf den letzten Pfennig verjubelt und ihr Haus bis unter den First mit Hypotheken belastet.

Wolfgang

du bist aber heute großzügig…
… oder hast du vergessen den Aasgeiern auch noch zu wünschen, daß Oma alles Geld verpraßt, dann in ein Pflegeheim geht und die Aasgeier noch für die Kosten aufkommen dürfen ;o)))

Bernd

sowas lass ich nicht auf mir sitzen!

  1. hab ich hier eine ganz normal Frage gestellt, weil ich nicht wusste wie das alles von statten geht.
  2. kann niemand hier unsere familiäre Situation beurteilen - alles Gemutmase ist eine Frechheit.
  3. schicke ich alle „Wünsche“ wieder an den Absender zurück.
  4. ist es auch völlig legitim was zu erben und sich auch mal vorher damit auseinander zusetzen.
  5. ist es auch legitim sich um ein Familienmitglied zu kümmern, wenn man merkt, der andere ist komplett überfordert.
  6. ist eine drohende Zwangsversteigerung fast immer eine Existensvernichtung und das nur weil man meint großkotzig leben zu müssen
  7. Wer von euch Moserern nimmt dann nach der Zwangsversteigerung dann Oma auf und bietet ihr einen Lebendstandard von 20TDM/p.Monat???
    Wir können das nämlich nicht!

Es geht uns beiweitem nicht ums grosse Erbe - wir sind alle schon „abgesichert“- es geht einfach darum das sich jemand systematisch selber finanziell zu Grunde richten kann und die Familie muss tatenlos zusehen.

Hallo Sonja,

im Ursprungsposting war von „erbberechtigten Kindern“ die Rede.

Und jetzt:

  1. ist es auch völlig legitim was zu erben und sich auch mal
    vorher damit auseinander zusetzen.

Es ist legitim, zu erben. Die vorhereige Auseinandersetzung damit, ob und was herausspringt, ist Privatangelegenheit. Ansonsten hat man als Erbe abzuwarten, bis der Erbfall eingetreten ist. Wer will das wissen, es kann doch noch Jahrzehnte dauern?

Es ist ja lobenswert, sich um einen Menschen zu sorgen, der Werte verschleudert und im Begriff ist, sich zu ruinieren. Solche Menschen gibt es in allen Altersgruppen. Zum Schutz der Betroffenen kann sich ein Vormundschaftsgericht damit beschäftigen. Das ist aber ein langer Weg, der ausdrücklich nicht dazu da ist, vermeintliche Ansprüche von Erben zu sichern. Eigenwillige Auffassungen über die Verwendung materieller Güter, ein teurer Lebensstil oder die Furcht um ein Erbe sind keine stichhaltigen Argumente, um einem Menschen die Verfügung über sein Vermögen zu entziehen.

Gruß
Wolfgang

immer schön ruhig und sachlich bleiben, bitte
an Euch alle…

Wir sollten hier den Ball schon flach halten und überlegen was wir uns an den Kopf werfen.

Ein bisschen Niveau müssen wir uns bewahren.

Gruss
Christian

nicht so hitzig
Hi Wolfgang,

ich kenne Dich als jemanden, der kein Blatt vor den Mund nimmt und das ist auch gut so, aber hier meine ich, hast Du etwas überreagiert.

Wenn ich die Frage lese, meine ich eine (vielleicht etwas unglücklich/verfänglich formulierte) sorgenvolle Anfrage zu lesen. Da ist eine Dame, die ev. nicht mehr Herr/Dame ihrer Sinne ist (Konsumsüchtig, oder was auch immer) und die Kinder wollen ihr helfen. Dazu wollen sie das Ausmaß des Schlamassels herausfinden, damit sie Argumente zu Gesprächen mit der Dame haben.
Das sie sich als erbberechtig bezeichenen meine ich mit unglücklich/verfänglich formuliert.

Gandalf

Hallo Sonja,

zu den rechtlichen Fragen wurde unten ja genug gesagt. SOlange Eure Oma mündig ist kann sie mit ihrem Geld machen was sie will.
Ich kann auch nichts daran aussetzen daß der Opa das Haus gebaut hat. Hat sie ihm etwa nicht jahrzehntelang den Haushalt gemacht und die Kinder großgezogen? Das Haus ist gemeinsame Lebensleistung, die mit Recht ihr gehört.

Ich kenne übrigens mehrere ältere Mensche, die genauso oder ähnlich verfahren. Sie wollen eben, wie sie sagen, lieber mit warmen als mit kalten Händen geben.
Meine Eltern machen es auch so und wir müssen sie immer wieder daran hindern es zu übertreiben.
Das einzige wirkliche Problem entsteht doch, wenn eure Oma die Kredite nicht mehr tilgen kann. Kann das passieren? Oder reicht ihre Rente auch dann noch für den Lebensunterhalt, wenn Das Haus zu 100% beliehne ist? Wenn ja ist es wirklich ausschließlich ihre Sache und ihr solltet sie lassen.

Max

Na das ist ja krass… Grundsätzlich tendiere ich mal dazu, Dir, Sonja keine Gier sondern Sorge um die finanzielle Situation ihrer Familie zu unterstellen. Das wird ja wohl erlaubt sein. Falls Du allerdings wirklich ‚Besitzstandswahrung‘ für Dich und Deine Geschwister im Kopf hattest, wie von einigen angenommen, finde ich das auch schäbig.
Wo steht geschrieben, dass Eltern (geschweige denn Großeltern) im Leben dafür zu sorgen haben, dass sie ihrer Nachkommenschaft ein fettes Erbe zu hinterlassen haben? Vielleicht hat Oma ja Gründe dafür, ihr Vermögen (und um selbiges handelt es sich ja wohl nachdem ihr Mann verstorben zu sein scheint) lieber selbst unter die Leute zu bringen… Habt Ihr sie jemals direkt darauf angesprochen? Vielleicht steht sie einfach auf dem Standpunkt, dass sie ein recht darauf hat, ihren aufwändigen Lebensstil zu Lebzeiten auszukosten. Das ist doch völlig in Ordnung. Ihr MÜSST das Erbe ja nicht antreten.
Gruß Kareen

Tag,
natürlich könnt Ihr das Erbe ausschlagen, d.h. das Haus inkl. Hypothekenbelastungen; nur die Belastungen ausschlagen, funktioniert leider nicht - dies sowohl als testamentarische wie auch als gesetzliche Erben. Spätestens im Todesfall der Oma und bei Vorlage des Testamentes oder der Nachweis der gesetzlichen Erbfolge (Erbschein über Nachlaßgericht), gewährt die Bank wie das Grundbuchamt (i.d.R. beim Amtsgericht) Einsicht in die Abt. II/III des Grundbuches.
Wenn Ihr vorher Klarheit haben wollt, geht zur Bank, die die Hypothekendarlehen auszahlt. Sagt denen, daß ggf. der finanzielle Ruin der Oma in Kürze droht und daß Ihr gerade überlegt, dies abzufangen. Die Bank hat überhaupt kein Interesse an einer Zwangsversteigerung des Hauses und ist über finanzielle Regelungen im Vorfeld erfreut.
Das moraline Geheule würde ich ignorieren.

Viele Grüße
Ralf W.