Mein Vater ist Jäger und hat einige Jagdwaffen. Ich bin kein Jäger oder Spotschütze. Er möchte mir seine Waffen vererben. Nun sorgt er sich, dass seine Jagdwaffen unbrauchbar gemacht werden nach seinem Ableben, wenn ich keine Waffen führen darf. Was muss ich machen, damit ich nach seinem Ableben die Waffen besitzen und veräußern darf? Muss ich den Jagdschein machen, Sportschütze werden mit Sachkundenachweis oder brauche ich gar nichts zu machen? Wie sieht die derzeitige Rechtssituation aus?
Für Deutschland kann ich es dir nicht sagen aber in Österreich ist es so das wenn du 18 Jahre alt bist und kein Waffenverbot durch die Behörde ausgesprochen wurde steht einer Erbschaft und dem Besitz nichts mehr im Wege!Jeder öst. Bürger kann sich Jagdgewehre frei kaugfen ohne Jäger zu sein. Bei Faustfeuerwaffen kannst du auch unter den vorher genannten Bedingungen eine Waffen Besitzkarte ( WBK ) erwerben und damit auch Vaters FF. erben. Bitte beachten das alle Waffen die man in Besitz hat bis April 2014 ins Zentrale Waffenregister ( Österreich) gemeldet werden müssen.Mfg Erwin Steyrer
Das Waffenrecht beherrsche ich im Gegensatz zum Erbrecht leider nicht. Ich denke, dass der Jagdverband und sicher die Ordnungsbehörde (meistens beim Landkreisamt) verlässliche Auskunft geben kann.
Hallo,
die Antwort gilt für Österreich! Bei der Bezirkshauptmannschaft eine Jagdbesitzkarte anfordern - Du darfst die Waffen dann natürlich nicht führen, aber eben besitzen.
Solltest Du in D leben - dann erkundige Dich am besten bei einer Behörde, bzw. beim Jagdverband!
MfG Mannema
azu kann ich leider nichts sagen. Sorry.
hallöchen,
tut mir leid, jedoch zur rechtslage hier kann ich ihnen leider keine auskunft geben, jedoch das betreffende amt ihrer stadt müsste ihnen hierzu gut auskunft geben können.
m.f.g.