Hallo miteinander,
ein Mann überschreibt sein Haus an seinen Sohn und der zahlt die seine Schwester aus.
Nach vielen Jahren stirbt der Sohn und vererbt das Haus an seine Ehefrau.
Wie errechnet sich dann der Pflichtteil des gemeinsamen Sohnes. Nur vom Zugewinn oder vom kompletten Wert?
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.
Der Sohn des verstrobenen Sohnes verlangt den Pflichtteil von der Mutter in Hinblick auf den Nachlass des Vaters.
In dem Fall berechnet sich der ordentliche Pflichtteil nach dem Vermögen des Vaters zum Zeitpunkt des Todes. In dem Zeitpunkt war der Vater alleiniger Eigentümer. Insoweit fällt der gesamte Wert des Hauses in die Pflichtteilsberechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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