Vererbtes Haus gerecht aufteilen

Durch den Tod meiner geschiedenen Mutter habe ich 1/6 vom Haus meiner Eltern geerbt, da ich zwei Geschwister habe. Beim Tod meines Vaters, der im Moment noch das Haus bewohnt, werde ich 1/3 besitzen.
Mein Bruder will einen Teil des Hauses jetzt ausbauen und einziehen. Aus diesem Grund will er, daß wir ihm die Etage, die er gewählt hat, insofern überschreiben, daß es sein Drittel ist.
Er begründet das damit, damit er die Sicherheit hat, sein Geld dort zu investieren.

Ich frage mich, wie man bei einer Erbgemeinschaft ein Haus gerecht teilt?

Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Umwandlung in Wohnungseigentum rechtlich möglich ist, wenn es noch nicht geschehen ist. Vorbedingung ist die sogenannte Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten (Wohnung, Laden, Werkstatt etc.), die gebildet werden sollen, mindestens muß also die umzubauende Wohnung vom Rest in sich abgeschlossen sein. Ob und wie das alles geht, sagt Ihnen die dafür geeignete Notarpraxis -notfalls die Baubehörde-. Einen Notar benötigen Sie ohnehin für diesen Fall.
Die zweite Frage nach der „gerechten“ Teilung
beantwortet sich nach der Ausstattung, dem Zustand und dem Wohn- oder Nutzungskomfort der einzelnen Einheiten. Evtl. Unterschiede müssen gerechterweise am besten durch Geld ausgeglichen werden. Hilfe können Sie evtl. durch einen Immobilienmakler, Architekten, Bauingenieur erhalten.