Vererbung an verheiratetes Kind

Kann man etwas so an das Kind (in Gütergemeinschaft verheiratet) vererben, dass dessen EhepartnerIn nicht über das Erbe verfügen kann?

Schwerlich, weil das Kind in der Verfügung des Erbes völlig frei wäre, es also auch dem Ehemann zuwenden könnte.

Man könnte es allenfalls mit einer Auflage beschweren, wonach das Erbe im Falle einer Scheidung und drohendem Zugriff des Ehegatten einem anderen Erben (Ersatzerben) zufallen soll.

HTH

G iamger

Hallo WWWRentner,

das Kind (in Gütergemeinschaft verheiratet)

in Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft?

In Zugewinngemeinschaft wäre erstmal wichtig, dass ein Erbe nicht in den Zugewinn fällt. In Gütergemeinschaft kenne ich die Rechtslage nicht.

Andererseits ist natürlich, wie unten schon geschrieben, nie auszuschließen, dass das Kind sein Erbe zum Wohle des Ehegatten einsetzt.

Gruß, Karin

Schwerlich, weil das Kind in der Verfügung des Erbes völlig
frei wäre, es also auch dem Ehemann zuwenden könnte.

unsinn.
man wird -je nachdem welche vorstellungen noch wichtig sind- eine vor- und nacherbschaft anordnen, §§ 2100ff. bgb.

Es geht nicht darum, was das Kind eventuell mit dem Erbe macht, sondern nur darum, dass im Falle einer Scheidung (bedingt durch die Gütergemeinschaft) die Hälfte an den Ehepartner geht.

Hallo WWWRentner,

das Kind (in Gütergemeinschaft verheiratet)

in Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft?

In Zugewinngemeinschaft wäre erstmal wichtig, dass ein Erbe
nicht in den Zugewinn fällt. In Gütergemeinschaft kenne ich
die Rechtslage nicht.

Es ist gemeint der Normalfall, d.h. wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Ist dies dann wohl die Zugewinngemeinschaft oder die Gütergemeinschaft?