Vererbung des Grundbuch Eintrages?

Wenn jetzt Mutter und Sohn Hälfte Hälfte in einen Grundbuch eines Hauses stehen und die Mutter überträgt dann Ihre Hälfte des Grundbuches an die Tochter im Testament. Muss dann der Bruder seine Schwester auszahlen, auch wenn er Eigentümer von dem Haus ist,
oder kann er sich dagegen wären.?

Servus,

Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.

Welchen Anlass gäbe es hier für eine Zahlung des Bruders an seine Schwester?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das ist so grob ja nicht zu beantworten. Entscheidend sind neben der gesetzlichen Erbfolge auch testamentarische Bestimmungen aus vorangegangenen Erbschaften, das gesamte Vermögen und Haus betreffende z.b. Durch Großeltern oder den Vater (Stichwort Berliner Testament) der beiden, evtl. sogar mehrerer Kinder.
Muss der Bruder die Schwester denn auszahlen? Will sie dort nicht wohnen? Ihm gehört zunächst NUR die Hälfte des Hauses. Wenn die Mutter die andere Haushälfte der Tochter vermacht, dann gehört dieser eben die andere Hälfte. Da können sich die Geschwister ja auch anders einigen, z.b. Durch Vermietungen. Der Bruder kann seiner Schwester ja seine Hälfte des Hauses vermieten? Im übrigen könnte wegen der gesetzlichen Erbfolge davon ausgegangen werden, dass auch der Bruder beim Ableben der Mutter noch etwas dazu bekommt, zumindest den Pflichtteil, wenn keine anderen Verfügungen existieren. So hätte er u.U. Die Möglichkeit zur ggfs Auszahlung der Schwester. Vielleicht existiert auch die testamentarische Verfügung, das Haus im Besitz der Familie zu erhalten. Dann ist eine Veräußerung u.U. recht schwierig.
Vielleicht sollten sich die Geschwister mal darüber schlau machen, warum sie so in dieser Art testamentarisch bedacht wurden. Die Erblasser werden sich schon was bei gedacht haben..
Mfg
ThelmaLouise

Hallo,

dann

Wenn jetzt Mutter und Sohn Hälfte Hälfte in einen Grundbuch eines Hauses

sind beide zur Hälfte (50 Prozent) Eigentümer des Grundstückes und der darauf befindlichen Gebäude.

Überträgt die Mutter ihren Anteil per Testament an die Tochter, so ändert sich für den Sohn nur der Eigentümer der anderen Besitzhälfte, sonst nichts.

Beide können nur über ihren Anteil verfügen, was heisst, das sie sich in allen Angelegenheiten des Grundstückes jeweils einigen müssen.

Servus,

Ein Pflichtteilsanspruch ist kein Erbe, und er besteht immer nur in Geld.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Wenn Dir nach den Antworten (insbesondere von Benny) noch irgendwas unklar ist, dann solltest Du die ganze Geschichte erzählen …

Gruß
Jörg Zabel