Vererbung eines Mietrechts

Hallo alle zusammen,
meine Großmutter ist vor kurzem verstorben, und nun möchte meine
Mutter als Erbin gerne in Ihre Mietwohnung ziehen. Ich habe gehört,
daß das Mietverhältnis vererbt werden kann. Nun möchte die Besitzerin
der Wohnung gerne ( wahrscheinlich) Sanierungsarbeiten vornehmen
lassen und dann die Miete um 170 Euro erhöhen. Doch nach 3 Wochen
wissen wir immer noch nicht, ob sie dieses nun tatsächlich will und
eine entgültige Miete haben wir auch nicht. Alles nur unter Vorbehalt
und diese Angaben schwanken um 30 Euro. In 3 Tagen müsste meine
Mutter Ihre jetzige Wohnung aber kündigen um nicht Unmengen von
doppelter Miete zahlen zu müssen. Und am 12.10. hat sie die
Verwaltung mündlich über den Tod informiert, stimmt es, daß es ein
Sonderkündigungsrecht bis zum 09.11 ( 4 Wochen) dann gibt? Stimmt es
ebenso, daß die Besitzerin oder Verwaltung einen guten Grund
vorbringen muß, warum sie meine Mutter nicht als Nachmieterin haben
will? Und was machen wir, wenn das Sonderkündigungsrecht vorbei ist ,
gelten dann 3 Monate Kündigungsfrist? Meine Oma wohnte 43 Jahre in
der Wohnung, muß die dann renoviert werden? Ich habe gehört wenn
jemand länger als 30 Jahre drin wohnte, brauchen die Erben nicht zu
renovieren? Meine Mutter hätte sehr gerne die Wohnung, aber wir haben
das Gefühl, keiner kümmert sich darum und die Verwaltung spielt auf
Zeit, damit sie die Miete weiter erhält. Was sollen wir tun ?

Fragen über Fragen aber vielleicht macht sich jemand die Mühe diese
zu beantworten.

Dafür wären wir sehr dankbar, denn wir hängen sehr an dieser Wohnung.

Gruß Sandra

[ot] wenn keiner antwortet…
Moin, Sandra,

…dann liegt das meist daran, dass keiner was weiß; dann hilft es auch nicht, die Frage ein zweites Mal im gleichen Brett einzustellen. Stell die Frage nochmal bei Mietrecht, dort sitzen die Fachleute für Dein Problem.

Ganz nebenbei: Ein Absatz zwischendurch macht das Lesen leichter.

Gruß Ralf

…könnte es auch daran liegen…
…daß die Frage einen konkreten Fall schildert und nicht allgemein gehalten ist -> Problem mit dem RBerG.

Ciao, Wotan

Hi Wotan,

eine direkte Antwort auf die Ausgangsfrage hätte vielleicht zu einer Verbesserung geführt - jetzt ham wa den Salat exakt so im Brett Mietrecht. Außerdem hätte ich mein Posting nach dem Umzug löschen können. Grmpf.

Gruß Ralf

…daß die Frage einen konkreten Fall schildert und nicht
allgemein gehalten ist -> Problem mit dem RBerG.

Ciao, Wotan

Nein, aber die Fragestellung ist komplex. Dann hat die Userin die Fragen auch über w-w-w Experten-Suche gestellt. Und - zumindest von mir - Antwort erhalten.

Grüsse Günter