Vererbung eines Mietverhältnisses

meine Großmutter ist vor kurzem verstorben, und nun möchte meine
Mutter als Erbin gerne in Ihre Mietwohnung ziehen. Ich habe gehört,
daß das Mietverhältnis vererbt werden kann. Nun möchte die Besitzerin
der Wohnung gerne ( wahrscheinlich) Sanierungsarbeiten vornehmen
lassen und dann die Miete um 170 Euro erhöhen. Doch nach 3 Wochen
wissen wir immer noch nicht, ob sie dieses nun tatsächlich will und
eine entgültige Miete haben wir auch nicht. Alles nur unter Vorbehalt
und diese Angaben schwanken um 30 Euro. In 3 Tagen müsste meine
Mutter Ihre jetzige Wohnung aber kündigen um nicht Unmengen von
doppelter Miete zahlen zu müssen. Und am 12.10. hat sie die
Verwaltung mündlich über den Tod informiert, stimmt es, daß es ein
Sonderkündigungsrecht bis zum 09.11 ( 4 Wochen) dann gibt? Stimmt es
ebenso, daß die Besitzerin oder Verwaltung einen guten Grund
vorbringen muß, warum sie meine Mutter nicht als Nachmieterin haben
will? Und was machen wir, wenn das Sonderkündigungsrecht vorbei ist ,
gelten dann 3 Monate Kündigungsfrist? Meine Oma wohnte 43 Jahre in
der Wohnung, muß die dann renoviert werden? Ich habe gehört wenn
jemand länger als 30 Jahre drin wohnte, brauchen die Erben nicht zu
renovieren? Meine Mutter hätte sehr gerne die Wohnung, aber wir haben
das Gefühl, keiner kümmert sich darum und die Verwaltung spielt auf
Zeit, damit sie die Miete weiter erhält. Was sollen wir tun ?

Fragen über Fragen aber vielleicht macht sich jemand die Mühe diese
zu beantworten.

Dafür wären wir sehr dankbar, denn wir hängen sehr an dieser Wohnung.

Gruß Sandra

Halo Sandra,

meine Großmutter ist vor kurzem verstorben, und nun möchte
meine
Mutter als Erbin gerne in Ihre Mietwohnung ziehen. Ich habe
gehört,
daß das Mietverhältnis vererbt werden kann.

Nein, es sei denn der/ die Partner/in wohnt in der Wohnung, was bei hier ja nicht der Fall ist.

In 3 Tagen müsste
meine
Mutter Ihre jetzige Wohnung aber kündigen um nicht Unmengen
von
doppelter Miete zahlen zu müssen.

Offensichtlich weiß der Eigentümer selbst noch nicht, was er mit der Wohnung machen will. Wenn er an Deine Mutter weiter vermietet, kann man sich, wenn es endlich „ernst“ wird, über den Beginn des Mietverhältnisses sicherlich unterhalten. Da er also nicht auf Biegen und Brechen sofort vermieten will, dürfte er bezügl. des Mietbeginns flexibel sein.

Und am 12.10. hat sie die
Verwaltung mündlich über den Tod informiert, stimmt es, daß es
ein
Sonderkündigungsrecht bis zum 09.11 ( 4 Wochen) dann gibt?

Das gibt es vielleicht, es steht dann aber im Mietvertrag; üblicherweise gelten aber 3 Monate. Falls keine Mietvertrag vorhanden ist, mit dem Eigentümer verhandeln (der ist u.U. froh, früher über die Wohnung verfügen zu können) oder beim Mieterverein die Gesetzeslage erfragen.

Stimmt es
ebenso, daß die Besitzerin oder Verwaltung einen guten Grund
vorbringen muß, warum sie meine Mutter nicht als Nachmieterin
haben
will?

Stimmt nicht, es gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit.

Und was machen wir, wenn das Sonderkündigungsrecht
vorbei ist ,

Pech gehabt!

Meine Oma wohnte 43
Jahre in
der Wohnung, muß die dann renoviert werden?

Steht normalerweise im Mietvertrag, wobei „Renovieren“ für den Mieter heißt: Ausführen von Schönheitsreparaturen. Vielfach gilt: Wenn die Wohnung laufend in angemessenen Zeiträumen renoviert wurde und sie z.Zt. in einem passablen Zustand ist, braucht man nicht zu renovieren bzw. nur die Räume, die abgewohnt sind. Wurde aber in den letzten 5 oder mehr Jahren nichts gemacht, dann wird wohl die ganze Wohnung renoviert werden müssen.

Ich habe gehört
wenn
jemand länger als 30 Jahre drin wohnte, brauchen die Erben
nicht zu
renovieren?

Das ist falsch!

Meine Mutter hätte sehr gerne die Wohnung, aber
wir haben
das Gefühl, keiner kümmert sich darum und die Verwaltung
spielt auf
Zeit, damit sie die Miete weiter erhält. Was sollen wir tun ?

Bezgl. Anmieten der Wohnung: Am Ball bleiben, ständig guten Kontakt mit dem Eigentümer halten und warten; die Verwaltung hat hier leider die besseren Karten.
Zu den übrigen rechtlchen Fragen: Von der Verwaltung sich die einzelnen Punkte bzgl. Kündigung, Renovierung etc. an Hand des Mietvertrages erläutern lassen, deren Vorstellungen erfragen und verhandeln. Wenn Du zu keinem Dich befriedigenden Ergebnis kommst, lass Dich vom Mieterverein oder Anwalt beraten.

Gruß
Wolfgang D.