'Vererbung' KFZ

Hallo zusammen!

Der Lebensgefährte (keine rechtliche Gemeinschaft, aber 15 Jahre zusammenlebend) einer Oma verstirbt.
Zu Lebzeiten hat er zu Hause handschriftlich niedergelegt, daß die Oma nach seinem möglichen Tod daß auf ihn angemeldete Auto - Wert unter 1500,- EU- behalten darf.
Ist dieser Zettel gültig?

Schonmal besten Dank für eine schnelle Antwort.

Gruß Tom

Hallo,

handschriftlich klingt schon mal gut, am Verfasser scheint es auch keine begründeten Zweifel zu geben, „Oma darf nach meinem Tod das Auto behalten“ ist eine in der Laienanschauung ausreichend beschriebene vermögensrechtliche Verfügung von Todes wegen, insoweit würde man den Zettel wohl Testamentseigenschaft zubilligen können, und wäre die darin getroffene Anordnung wohl erbrechtlich gültig.

Gruß vom Wiz

Servus Wiz!

Hat mir schon sehr geholfen, vielen Dank!

Man kann sich ja vorstellen, daß sich eine Oma große Sorgen über so etwas macht.
Vor allem, wenn eine mögliche gierige Verwandschaft der anderen Seite ins Spiel kommen kann.

Gruß Tom