Der Lebensgefährte (keine rechtliche Gemeinschaft, aber 15 Jahre zusammenlebend) einer Oma verstirbt.
Zu Lebzeiten hat er zu Hause handschriftlich niedergelegt, daß die Oma nach seinem möglichen Tod daß auf ihn angemeldete Auto - Wert unter 1500,- EU- behalten darf.
Ist dieser Zettel gültig?
handschriftlich klingt schon mal gut, am Verfasser scheint es auch keine begründeten Zweifel zu geben, „Oma darf nach meinem Tod das Auto behalten“ ist eine in der Laienanschauung ausreichend beschriebene vermögensrechtliche Verfügung von Todes wegen, insoweit würde man den Zettel wohl Testamentseigenschaft zubilligen können, und wäre die darin getroffene Anordnung wohl erbrechtlich gültig.
Man kann sich ja vorstellen, daß sich eine Oma große Sorgen über so etwas macht.
Vor allem, wenn eine mögliche gierige Verwandschaft der anderen Seite ins Spiel kommen kann.