angenommen ein verheirateter aber getrennt lebender Ehemann hat seinem Sohn ein Darlehen gewährt.
Nun möchte der Ehemann und Vater die Forderungsansprüche an seinen Sohn auschließlich seiner Lebenspartnerin nach seinem Tod vermachen. Seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau möchte er das nicht hinterlassen.
Angenommen der Mann hat bei seinem Tod auch noch Schulden, diese möchte er aber der von ihm getrennt lebenden Ehefrau(die den Sohn zur Welt gebracht hat) hinterlassen.
Ist das möglich?
Danke & Gruß
Phillyboy
angenommen ein verheirateter aber getrennt lebender Ehemann
hat seinem Sohn ein Darlehen gewährt.
Nun möchte der Ehemann und Vater die Forderungsansprüche an
seinen Sohn auschließlich seiner Lebenspartnerin nach seinem
Tod vermachen. Seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau möchte
er das nicht hinterlassen.
denkbar, wenn das vertraglich festgehalten wird.
Wenn als Darlehensgeber der Vater sowie seine Lebenspartnerin aufgeführt sind und bei Ableben eines der beiden der andere allein empfangsberechtigt ist…
dass klingt nach rechtsmissbräuchlicher Gestaltung und sollte sehr gut überlegt und mit einem Fachmann detailliert besprochen werden. Grundsätzlich ist die getrennt lebende Frau (solange keine Scheidung rechtshängig ist) immer noch mit im Boot, und sei es als Pflichtteilsberechtigte (bei Zugewinngemeinschaft mit 1/8 Pflichtteil und 1/4 pauschale Zugewinnausgleich bzw. alternativ mit konkretem Zugewinnausgleich). Eine rückforderungsmöglichkeit des Darlehens an den Sohn nur durch die Lebensgefährtin würde man so vermutlich als versteckte Schenkung behandeln und hierfür gilt dann die zehnjährige Anrechnungsfrist auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Ganz im Ernst, würde die geprellte Eherau zu mir kommen, würde ich bei der Konstruktion massenhaft Hebel finden, die Geschichte zu kippen. Und anderen spezialisierten Anwaltskollegen wird es ähnlich gehen.
D.h. hier hilft nur der Beratunsvorsprung durch einen Profi. Das Ergebnis wird dann vielleicht vom Umfang her nicht so schön sein, wie man es haben möchte, aber dafür hat man dann auch eine gewisse Sicherheit, dass die Sache notfalls auch vor Gericht bestand hat. Bei so heiklen Dingen selbst als Laie etwas zu basteln produziert maximal Gerichts- und Anwaltskosten für verlorene Prozesse.
Gruß vom Wiz
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