Ich möchte gern ein Grundstück kaufen und habe dazu vom Makler den Grundbuchauszug bekommen. Das Flurstück selbst ist lastenfrei. Jedoch entstand es erst durch die Teilung eines goßeren Flurstückes in mehrer Teile und auf die alte Flurstücknummer sind im Grundbuchauszug noch Auflassungsvormerkungen auf noch unvermessene Flächen von 1100m² und 1900m² eingetragen. Ist diese Auflassungsvormerkung durch die Teilung und Vergabe neuer Flurstücknummern hinfällig? (Wenn ja warum wurde diese nicht im Grundbuch gestrichen?)
Danke