hallo,
Mag ja sein, aber ich frage mich, warum du dann nicht einen
Link zu diesen Urteilen postest?
Und das mit ‚die Gerichte‘ ist halt so eine Sache. Es gibt u.
A. Amtsgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte,
Bundesgerichte. Also halt Urteile auf verschiedenen Instanzen.
Links nicht, weil ich keinen hab. Urteile, eben deshalb. Die Gerichte
sind sich sehr uneins und es gibt wohl keine höchstrichterliche
Entscheidung darüber.
Aber gerne ein Beispiel vom Landgericht München I, 7 O 2109/95:
"Firmen dürfen Geschenkgutscheine nicht mit einer „Verfallklausel“
versehen, weil dafür grundsätzlich eine 30jährige Verjährungsfrist
gilt und der Beschenkte dadurch unangemessen benachteiligt wird. Tja,
und dann lassen die Herren leider offen, ob eine Verkürzung der
Verjährungsfrist durch AGBs möglich ist. Vermutlich, weil sie in ein
paar Jahren auch noch was zu tun haben wollen.
nur wüsste ich nicht, dass sich ein Richter an diese halten
muss.
Das stimmt, aber wenn man vor dem Richter steht und so ein Urteil
kennt und nennen kann, ist das nich schlecht.
Grüßerle
Richard