Verfällt der Urlaub?

Angenommen ein AN hat im Juli und im August Urlaub genommen und ist auf Reise in Spanien.
Angenommen am 01.08.2005 wird eine Insolvenz eröffnet und der Geschäftsbetrieb wird eingestellt.
Wie muss sich der AN in diesem Fall verhalten? Verfällt der Urlaub?
Muss der AN seinen Urlaub abbrechen und sich in Deutschland sofort bei dem Arbeitsamt melden?

Vielen Dank schon im Vorraus!
Cary

Hallo

Angenommen am 01.08.2005 wird eine Insolvenz eröffnet und der
Geschäftsbetrieb wird eingestellt.

Wird die Insolvenz denn tatsächlich eröffnet, also der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und unter der Federführung des Insolvenzverwalters weitergeführt; oder wird sie mangels Masse abgewiesen?

Auf jeden Fall sollte der AN die Telefonnummer des Insolvenzverwalters herausfinden und dort einmal den Stand der Dinge erfragen und mit dem Insolvenzverwalter auch das weitere Vorgehen erörtern.

Gruß,
LeoLo