Hallo,
aus berufl. Gründen wird ein Bekannter möglicherweise meinen Wohnort verändern müssen.
Da er sein Eigenheim vermieten möchte und er die kompl. 8 Jahre Förderung noch nicht ausgeschöpft hat, meine Frage: verfällt diese?
Kann er dies irgendwie verhindern?
Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
nach derzeitigem Rechtsstand kann die EHZ für den noch nicht ausgeschöpften Förderungszeitraum bei Anschaffung eines neuen selbstgenutzten Objektes („Folgeobjekt“) nachgeholt werden.
Es ist zu erwarten, dass es die EHZ künftig nicht mehr geben wird. Ob hier bei Folgeobjekten eine Art von „Vertrauensschutz“ bestehen wird, halte ich für mindestens zweifelhaft. Das ist leichter zu beurteilen, wenn demnächst bekannt sein wird, was und wie genau da wegfallen wird.
Schöne Grüße
MM