Hallo WWW-Gemeinde,
mal eine etwas abstrakte Frage:
Angenommen, es findet jemand nach 30 Jahren (jawohl: dreißig) ein altes Sparbuch (tadelloser Zustand mit gültigem Sparbuchausweis)
Ist dieses Sparbuch auch heute noch gültig, auch wenn der Betrag darauf eigentlich lächerlich klein ist?
Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Hallo!
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 22.10.2004, Az.: 2 U 12/04, folgendes festgestellt:
"Selbst wenn auf einem Sparbuch mehr als 30 Jahre keine Kontobewegung mehr stattgefunden hat, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Sparkonto aufgelöst ist oder kein Guthaben mehr aufweist, wenn der Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr vornehmen lässt.
Die Verjährung des Auszahlungsanspruchs beginnt erst mit Kündigung des zugrunde liegenden Darlehensvertrags zu laufen. Die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs durch den Kunden ist als eine solche Kündigung aufzufassen."
Gruß, Franz