verfällt ein Vollstreckungsbescheid?

Wenn ein Gläubiger einen Volstreckungsbescheid besitzt, der Schuldner im Insolvenzverfahren ist aber der Gläubiger nicht in selbigem gelistet, verfällt dann der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Insolvenz?

  1. Rückfrage: Sind Gläubiger und Schuldner oder einer von beiden Gewerbetreibende?

  2. Grundsätzlich hat das Insolvenzrecht (unabhängig davon, ob der Schuldner Gewerbetreibender ist oder nicht) zum Ziel, den Schuldner vollständig von seinen Schulden zu befreien und alle Gläubiger, soweit es geht, mit ihren Forderungen zu befriedigen. Deshalb gibt es in der Insolvenzordnung eine Reihe von Bestimmungen, die regeln, welche Gläubiger wann zum Zuge kommen und wie. Grundsatz ist aber, dass die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Für das Restschuldbefreiungsverfahren (die sogenannte Privatinsolvenz) gibt es da ein paar Abweichungen zur Insolvenz einer Firma.

Daher sind Gläubiger, die ihre Forderung nicht anmelden - in einem der möglichen Verfahren - später von der Einzelvollstreckung ausgeschlossen. Nur die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner weiter betreiben, soweit der keine Restschuldbefreiung erlangt.

Beide waren einmal gewerbetreibend sind es aber nicht mehr