Verfällt Gewährleistung bei Selbstreparatur?

Vor 4 Monaten habe ich mir Schuhe gekauft. Vor kurzem ist ein Riemen gerissen, den ich notdürftig geklebt habe, da ich mehrere Stunden keine Möglichkeit hatte, die Schuhe zu wechseln. Ein wenig später ist der Riemen wieder gerissen. Die Reklamation hat der Händler abgelehnt, da mein Klebeversuch es ihm angeblich unmöglich gemacht habe, den Schuh zu reparieren, unabhängig davon, dass der Schuh eindeutig nicht mehr tragbar und die Gewährleistungsfrist nicht abgelaufen ist. Was kann ich machen?

Hallo,

zunächst gilt es das übliche Missverständnis auszuräumen, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Hierbei muss man aber wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer. Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die übliche Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus nachvollziehbar.

Somit stellt sich die Frage, ob denn überhaupt ein Anspruch gegen den Verkäufer besteht…

Gruß

S.J.

Durch Deinen laienhaften Reparaturversuch hast Du die Gewährleistungsansprüche verloren.

MfG

W.A.