Verfällt Kleinkredit nach Tod beider Unterzeichner

Vater hat Kleinkredit aufgenommen und gemeinsam mit der Ehefrau unterschrieben. Nun ist erst die Ehefrau und dann der Vater verstorben.
Nun die Frage: Müssen die evtl. Erben den Kredit zurückzahlen oder bleibt die Bank auf der Strecke?

Danke schon mal für die Antwort!

Wenn die Erben das Erbe ausschlagen bleibt die Bank auf der Strecke, wenn sie das Erbe annehmen erben sie Vermögenswerte und Schulden :wink:)

Wenn die Erben das Erbe ausschlagen bleibt die Bank auf der
Strecke, wenn sie das Erbe annehmen erben sie Vermögenswerte
und Schulden :wink:)

Und was ist, wenn noch andere Vermögenswerte vorhanden sind? Kann die Bank sich dann aus deren Erlös nicht noch bedienen?

Nein!
Denn dazu müsste die Bank das Erbe antreten. Und das geht eben nicht. Und wenn gar keine Erben da sind, fällt das Erbe irgendwann dem Staat zu. Und der bezahlt keine Schulden aus dem Erbe.
Kurzum: Wenn keiner das Erbe antritt, hat die Bank Pech gehabt!

Gruß
Andreas

Wenn keiner das Erbe antritt(alle schlagen aus oder es werden keine Erben gefunden) wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.
Dieser veräußert alles was er vorfindet und versucht anschließend die Schulden zu begleichen.
Fall 1: Wenn mehr Vermögen als Schulden da sind behält der Staat die Differenz.
Fall 2: Wenn mehr Schulden als Vermögen da sind werden so viele Schulden wie möglich getilgt. Die Banken bleiben aber auf der Differenz sitzen.

Falls viel später noch ein Erbe gefunden wird kann der Erbe die Differenz aus Fall1 einfordern bzw. bei Fall2 nachträglich ausschlagen.

War letztens bei Spiegel TV.

Hallo,

Wenn man so gar keine Ahnung hat, …

Der Begriff der Nachlassinsolvenz ist Dir noch nie über den Weg gelaufen, oder? Die kann sowohl ein Erbe als auch ein Gläubiger beantragen, um dann - wie im ganz normalen Insolvenzverfahren - durch Verwertung der (Erb)masse zur hoffentlich weitgehenden Befriedigung der Gläubiger zu kommen.

Sollte - wider Erwarten - am Ende des Verfahrens unter dem Strich ein Rest verbleiben, würde der dann tatsächlich mangels sonstiger Erben an den Staat fallen. Der Normalfall bei einem Erbe dessen Wert zweifelhaft ist, ist aber gerade der, dass die Erben selbst das Insolvenzverfahren beantragen, damit die Haftung für Schulden auf die Erbmasse begrenzen, und dann ggf. einen Rest nach Begleichung der Schulden einstreichen.

Gruß vom Wiz

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