Verfällt Resturlaub aus 2011 bei Krankheit?

Guten Tag, ich bin im öff.Dienst in Niedersachsen beschäftigt. Resturlaub aus 2011 muss ich bis zum 30.09.2012 angetreten haben. Zur Zeit bin ich nach einer Schulter OP bis zum 19.10.2012 arbeitsunfähig und kann somit meinen Resturlaub nicht antreten. Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit, dass der Urlaub verfällt. Ist das richtig?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass der TVÖD für dich zutrifft!

Im TVÖD steht, dass das Bundesurlaubsgesetz gilt.

In § 7 (Abs. 3 ) BUrlG steht:

  1. Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Wie kommst Du also auf den 30.09.2012 ?

Gruß Merger

FAQ:1129…
… hast Du zwar bestätigt, aber bei der Frageformulierung nicht beachtet.
Wenn Du dann die Frage auch noch im passenden Brett (> Arbeitsrecht) stellst, wirst Du auch qualifizierte Antworten erhalten. Die Antwort meines Vorposters gehört nicht dazu, da an ihm wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung spurlos vorbei gegangen sind.

&Tschüß
Wolfgang