Verfahren?

Hallo,

der Ehemann hatte nach der Scheidung das Gericht darum gebeten, seine noch offenen Anfragen zur Scheidung zu nehmen da seine Anwältin ihm falsche Auskunft gegeben hat.
Jetzt erhält er vom Gericht ein Schreiben zurück mit folgendem Wortlaut:

"Scheidungssache Herr X gegen Frau X
Ihr Zeichen 111

Verfügung vom 16.12.08
Es wird mitgeteilt, dass Scheidungsfolgesachen lediglich gemäß § 623 Abs. 4 ZPO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz in der Scheidungssache anhängig gemacht werden können.
Soll das Schreiben als Antrag gewertet werden?"

Was meinen die denn jetzt mit „als Antrag“? „Antrag auf was?“
Sehe hier nicht so durch …

LG

Hallo,

der Ehemann hatte nach der Scheidung das Gericht darum
gebeten, seine noch offenen Anfragen zur Scheidung zu nehmen
da seine Anwältin ihm falsche Auskunft gegeben hat.

Sorry, aber was heisst „zu nehmen“? Um was für offene Fragen geht es?

Jetzt erhält er vom Gericht ein Schreiben zurück mit folgendem
Wortlaut:

"Scheidungssache Herr X gegen Frau X
Ihr Zeichen 111

Verfügung vom 16.12.08
Es wird mitgeteilt, dass Scheidungsfolgesachen lediglich gemäß
§ 623 Abs. 4 ZPO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung
erster Instanz in der Scheidungssache anhängig gemacht werden
können.
Soll das Schreiben als Antrag gewertet werden?"

Was meinen die denn jetzt mit „als Antrag“? „Antrag auf was?“
Sehe hier nicht so durch …

Gerichte werden (von gewissen Ausnahmen abgesehen) nur auf formellen Antrag hin tätig, und genau danach fragt das Gericht jetzt. Soll mit dem Schreiben ein formeller Antrag auf Regelung gewisser Dinge durch das Gericht gestellt werden? Wenn ja, dann wird das Gericht prüfen, ob es für diese Dinge zuständig ist, und wird in ein entsprechendes Verfahren einsteigen (was mit Kosten und einer am Ende stehenden Entscheidung verbunden ist). Wenn nein, dann hat sich das Thema erledigt.

Ob zu der ein oder anderen offenen Frage ein sinnvoller Antrag gestellt werden kann, kann man natürlich nur bewerten, wenn man weiss, worum es überhaupt geht.

Gruß vom Wiz