Verfahren beendet/eingestellt

Hi

Thomas hat mal ne Frage :smiley: :
Und zwar will Thomas was wissen. Thomas hatte letztes Jahr Probleme mit der lieben Polizei aufem Fasching. Kurz gesagt Beamtenbeleidigung. Nun ist das Verfahren von Anfangs 500€ Strafe auf 260€ runtergesetzt worden. Thomas war zu diesem Zeitpunkt Schüler. Nach ewigen hin und her hat er diesen Betrag gezahlt (Strafvollstreckung). Nun weiss er nicht ob man nicht noch Post bekommt „Verfahren eingestellt“ oder „Verfahren beendet“, worin liegt bei diesen beiden der unterschied.

Gruß
dan

Hi Dan,
Thomas sollte sich die Quittung gut aufbewahren (mindestens bis 2010). Mit Zahlung hat der Fall eigentlich ein Ende… auch ohne gesonderten hinweis.
Für den Fall, dass er irrtümlich noch einmal „aufgerollt“ werden sollte, hat Thomas dann den Beleg immer noch in Griffweite.

So lauetet meine MEINUNG

Gruß
BJ

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