Liebe Mitstreiter!
In unseren Wohngebiet wurde u.a. eine öffentliche Straße errichtet. Die davon abgehenden Stichstraßen blieben im Besitz des Bauträgers, trotzdem die tatsächlichen Baukosten (für die Stichstraßen) auf die Eigentümer umgelegt wurden. Wieso, weshalb diese Straßen nicht in die öffentliche Hand gelangt sind, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden.
Wie der Zufall es will, muss der Bauträger (dem die Strichstraßen gehören) in Insolvenz gehen. Die Abgaben an die Gemeinde können nicht erfolgen. Die Straßen gehen in die Zwangsversteigerung und finden einen privaten Abnehmer.
Dieser möchte nun eine Notwegerente bei uns Eigentümern erwirken. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wurde dort Versäumnisse in der Vergangenheit eingeräumt und die Straßen sollen zurück gekauft werden, vom privaten Eigentümer!
"Bis hierhin weiss ich, dass nicht alles korrekt gelaufen ist, kann aber nicht geändert werden und diente auch nur der kurzen Einleitung, bis hierhin brauche ich keine Hilfe. Diese benötige ich jetzt, DANKE!!!"
Nun meine Fragen:
Wie hoch kann die Kostenbeteiligung der Eigentümer sein, gibt es dafür eine Höchstgrenze oder ist diese Verhandlungssache mit der Gemeinde?
Wäre es nicht günstiger die Straßen durch die Gemeinde „umwidmen“ zu lassen? Meiner Meinung nach würde der Eigentümer dann doch nur eine Mindestentschädigung bekommen und die Kosten würde weit unter dem Kaufpreis liegen.
Wonach würde sich dieser Mindestbetrag richten, zählt hier der Preisansatz für z.B. Ackerland?
Wie ist denn das Verfahren bei einer Umwidmung durch die Gemeinde?
VIELEN VIELEN DANK FÜR IHRE/EURE HILFE…