mich würde mich interessieren, wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht. Wenn es z.B. um eine Klage gegen Zeugnisbearbeitung und Geld gingen würde, und man sich damals von seinem Arbeitgeber getrennt hat, wegen erheblichen Mobbing.
Zuerst kommt es ja zu einem Termin für eine Güterverhandlung. Muss man dort den alten Arbeitgeber wieder treffen? Von wem kann man sich alles vertreten lassen?
Kann man auch auf getrennte Aussage bestehen?
hast recht, nachdem die Schriftsätze ( Klage und Erwiderung ) beim Arbeitsgericht eingegangen sind, kommt es zum Gütetermin. Da wirst Du sicherlich Deinem alten Arbeitgeber gegenüberstehen, letztlich hast Du ihn ja verklagt.
Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt letztlich der kammertermin.
Du kannst zwar auf einen Rechtsbeistand verzichten, aber schon wegen der Formalitäten / Fristen würde ich in jedem Fall einen Anwalt oder wenn Du in der Gewerkschaft bist, einen Rechtssekretär hinzuziehen.
Hallo, hier sollte der RA Auskunft geben der auch vor dem AG verdeidigt bzw. die Klage übernimmt. IdR ist es sicher möglich das dieser auch alleine am Termin teilnimmt.
Vermutlich willst Du Deinen Arbeitgeber nicht persönlich treffen. Kann auch sein, dass dieser gar nicht persönlich kommt, er kann sich von einem Anwalt vertreten lassen. Ich denke, Du kannst das auch. Frag’ doch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, diese kurze telefonische Auskunft bekommst Du von einem guten Anwalt auch ohne Rechnung.
Viele Glück
Hallo,
um keine falsche Antwort zu geben: Solche grundsätzlichen Fragen stellt man am besten einem Anwalt. Der wird sie in der Regel kostenlos, aber richtig beantworten.