Verfahren im Arbeitsgericht

Hallo,

mich würde mich interessieren, wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht. Wenn es z.B. um eine Klage gegen Zeugnisbearbeitung und Geld gingen würde, und man sich damals von seinem Arbeitgeber getrennt hat, wegen erheblichen Mobbing.

Zuerst kommt es ja zu einem Termin für eine Güterverhandlung. Muss man dort den alten Arbeitgeber wieder treffen? Von wem kann man sich alles vertreten lassen?
Kann man auch auf getrennte Aussage bestehen?

Hallo,

mich würde mich interessieren, wie das Verfahren vor dem
Arbeitsgericht geht. Wenn es z.B. um eine Klage gegen
Zeugnisbearbeitung und Geld gingen würde, und man sich damals
von seinem Arbeitgeber getrennt hat, wegen erheblichen
Mobbing.

Zuerst kommt es ja zu einem Termin für eine Güterverhandlung.

Soweit richtig.

Muss man dort den alten Arbeitgeber wieder treffen?

Dies wird sich nicht vermeiden lassen.

Von wem

kann man sich alles vertreten lassen?

REchtsanwalt, Gewerkschaftsmitglied etc.

Kann man auch auf getrennte Aussage bestehen?

Dies dürfte den Sinn einer Güteverhandlung zuwider laufen, denn es sollte ja mit Zustimmung von beiden Parteien eine Einigung geben.

Schönen Abend noch.

Hallo

http://www.arbg.bayern.de/grundzuege/urteilsverfahre…

Gruß,
LeoLo