Verfahren mit persönlichen Daten im Falle einer An

wie sieht es mit der weitergabe von namen, adressen etc. im Falle einer Anzeige wegen körperverletzung aus?

ein bekannter sagte, der der beschuldigte würde in dem fall alle perönlichen daten von dem der anzeigt und den zeugen beokmmen.

gerade wenn sich die peronen nicht kennen und bei einem gewaltdelikt sollten doch die opfer und zeugen besser geschützt werden, oder?

Hallo,

wie sieht es mit der weitergabe von namen, adressen etc. im Falle einer Anzeige wegen körperverletzung aus?

ein Anzeigender wird im Rahmen des Strafverfahrens als Zeuge aufgeführt. Die Personaldaten, wie z.B. Name und ladungsfähige Anschrift, werden in die Strafakte aufgenommen. Der Rechtsanwalt des Beschudligten/Angeklagten hat ein Akteneinsichtsrecht und bekommt deswegen auch die Daten des Zeugen zur Kenntnis.

ein bekannter sagte, der der beschuldigte würde in dem Fall alle perönlichen daten von dem der anzeigt und den zeugen bekommen.

nur die, die in die Strafakte aufgenommen wurden.

gerade wenn sich die personen nicht kennen und bei einem gewaltdelikt sollten doch die opfer und zeugen besser geschützt werden, oder?

Und wie soll dann das Strafverfahren laufen? Der Staatsanwalt steht auf und erklärt: "Ich habe einen Zeugen der hier nicht erscheint und dessen Personaldaten ich nicht weiss. Wir können aber den Angeklagte ruhig aufgrund der anonymen Aussage verurteilen ".
Der Zeuge kann ja durchaus lügen oder etwas erfinden, denn er ist ja anonym. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Bedenke, wieviel Mist im Internet unter dem Schutz der Anonymität verzapft wird. Meinst du, dass es sich bei der anonymen Aussage/Anzeige soviel anders verhält?

Stelle dir mal vor, DU stehst wegen angeblicher Körperverletzung (Gewaltdelikt!) vor dem Kadi und wirst trotz deiner gegeteiligen Aussage anhand einer anonymen Aussage verurteilt. Eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren oder die Aussage zu entkräften, hättest du kaum. Wie fändest du das?

Wenn die Aussage des Zeugen mit wirklicher Gefahr verbunden ist, gäbe es die Möglichkeit, in ein Zeugenschutzprogramm zu kommen. In den meisten Fällen ist der Wunsch nach Anonymität aber nur eine irreale Angst vor etwas Unbekanntem.

Gruss

Iru

So ist Deutschland

Wenn die Aussage des Zeugen mit wirklicher Gefahr verbunden ist, gäbe es die Möglichkeit, in ein Zeugenschutzprogramm zu kommen.

Tolle Idee, wegen einem gewaltätigen Idioten das eigene Leben umkrempeln zu müssen.

In den meisten Fällen ist der Wunsch nach Anonymität aber nur eine irreale Angst vor etwas Unbekanntem.

Vor allem vor unbekannten Kulturen in Deutschland, die so nette Dinge wie Blutrache kennen.

Ich weiss nicht wie die Lösung aussieht, leider haben wie ein Rechtssystem das sich einen Dreck um die Sicherheit der Opfer und Zeugen schert.

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leider haben wir ein
Rechtssystem das sich einen Dreck um die Sicherheit der Opfer
und Zeugen schert.

Blödsinn.

Antwort eines brasilianischen Austauschschülers auf die Frage, was ihm in Deutschland am Besten gefallen hat:
„Hier kann man abends ausgehen, ohne Angst zu haben, umgebracht zu werden“.
Deutschland ist entgegen aller Unkenrufe immer noch ein sicherer Staat. Wir haben ein Rechtssystem, in dem es überwiegend faire Verfahren gibt und Recht gesprochen wird. Der anonyme Zeuge wäre ein Schritt in den Unrechtsstaat.

Gruss

Iru

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Hi,

Ich weiss nicht wie die Lösung aussieht, leider haben wie ein Rechtssystem das sich einen Dreck um die Sicherheit der Opfer und Zeugen schert.

Es gibt da auch noch das reale Leben. In dem möchte ich nicht vor einem Richter stehen nachdem ich einem Zeugen, bzw. dem mich Anzeigenden, Gewalt angetan habe. Alles was das Gesetzbuch an Härte zu bieten hat wird da ausgepackt.

Die Frau eines Polizisten in meinem engsten Bekanntenkreis hat mal von einem „Kunden“ ihres Mannes einen Besuch inkl. massiver Drohungen bekommen, da er mit dem „Service“ bzw. der Dienstausübung des besagten Polizisten „unzufrieden“ war.
Das Leben (und die Wohnung) des Täters sahen danach nie wieder so aus wie zuvor :wink:

Einen gewissen Schutz geniesst man natürlich! Im seltenen Einzelfall daß irgendjemand durchgeknallt genug ist sämtlich Konsequenzen zu ignorieren hilft einem das wenig, das sollte aber kein Grund sein generell Angst davor zu haben jemanden anzuzeigen.

Gruß
Nick

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Der anonyme Zeuge wäre ein Schritt in den Unrechtsstaat.

nu ja, man könnte es ja so machen, daß staats- und rechtsanwalt sowie richter die personalien der zeugen einsehen dürfen, der angeklagte aber nicht.

wobei… wenn ein zeuge richtig angst vor racheAkten (hihi) hat, wird er sich kaum darauf verlassen, daß solches wissen nicht nach außen dringt.

gruß

michael

Der anonyme Zeuge wäre ein Schritt in den Unrechtsstaat.

nu ja, man könnte es ja so machen, daß staats- und
rechtsanwalt sowie richter die personalien der zeugen einsehen
dürfen, der angeklagte aber nicht.

Und wer stellt dann sicher, daß der Anwalt nicht mit seinem Mandanten redet…?

Beispiel

  1. Herr X wird wegen Fahrerflucht angezeigt; es kommt zur Zeugenvernehmung. Der anonyme Zeuge Y sagt aus, dass er genau gesehen hat, dass X das andere Fahrzeug angefahren hat. Es kommt zur Verurteilung.

  2. Herr X wird wegen Fahrerflucht angezeigt; es kommt zur Zeugenvernehmung. Der bekannte Zeuge Y sagt aus, dass er genau gesehen hat, dass X das andere Fahrzeug angefahren hat. Es kommt zur Hauptverhandlung, wo Y seine Aussage wiederholt. Herr X kann aber nun, dass er den Zeugen kennt, ganz klar sagen, dass er diesen 10 Minuten vor dem Vorfall stockbesoffen in einer Kneipe gesehen hat. Wie kann er dann den Unfall bezeugen? Auf diesen Vorhalt hin erklärt der Zeuge, dass er das nicht gesehen hat, sondern es sich nur aus den Umständen des Falles zurechtgereimt hat.

Ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen anonym und bekannt. Dieser Unterschied kann den Freispruch darstellen.

Gruss

Iru

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Hallo Irubis,

Und wie soll dann das Strafverfahren laufen? Der Staatsanwalt steht auf und erklärt: "Ich habe einen Zeugen der hier nicht erscheint und dessen Personaldaten ich nicht weiss. Wir können aber den Angeklagte ruhig aufgrund der anonymen Aussage verurteilen ".

irgendwann (irgendwo) habe ich mal den Spruch gehört “Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg“ Dieser Spruch ist vielleicht gar nicht mal so verkehrt.

Wenn man (der Staat) wollte, würde es mit entsprechenden Vorschriften oder Gesetzesänderungen durchaus einen Weg geben, Zeugen (zwar nicht 100%, aber besser als bisher) zu schützen. Ich bin überzeugt, wenn es im Interesse des Staates wäre, wären solche Änderungen sehr schnell möglich.

Dies könnte in etwa so aussehen:

Zeugen werden in den Ermittlungsakten nur als „Zeuge 1, Zeuge 2 usw.“ genannt. Die Personalien der Zeugen würden nur dem Richter und der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Bei einer Verhandlung würde der zu schützende Zeuge unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Anwesenheit des Angeklagten seine Aussage machen.

Auf diese Art und Weise hätten der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft trotz (Teil)Anonymität des Zeugen die Möglichkeit zur Befragung, ohne dass der Angeklagte die Identität des Zeugen erfährt.

Die Feinheiten der notwendigen Änderungen, Vorschriften und Möglichkeiten müssten natürlich noch erarbeitet werden. Aber vom Prinzip her, sehe ich keinen Grund warum es auf solche Art nicht möglich sein sollte Zeugen einen besseren Schutz zu bieten.

Gruß Klaus

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Ich weiss nicht wie die Lösung aussieht, leider haben wie ein
Rechtssystem das sich einen Dreck um die Sicherheit der Opfer
und Zeugen schert.

Ja, diese Stammtischaussagen habe ich besonders gerne. Selbst nichts konstruktives Beitragen aber meckern, was das Zeug hält.

Also mir wäre so eine Aussage echt zu peinlich…

Matze

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nu ja, man könnte es ja so machen, daß staats- und
rechtsanwalt sowie richter die personalien der zeugen einsehen
dürfen, der angeklagte aber nicht.

Äh, genau so ist es doch! Was der Anwalt aber mit den Daten macht, die er bekommt weiß nur er.

Gruß Andreas

na toll

es hätte ja sein können, dass es reicht die zeugen daten bei der staatsanwaltschaft zu hinterlegen!

in einem kleinen ort ist es nicht sooo lustig, wenn der gewalttäter und seine freunde, die er dabei hatte, alle nachnamen erfahren!!

wenn der jetzt ne bewährungsstrafe bekommt, sein leben zerstört sieht, und sich rächen will können die opfer nämlich ganz schnell wieder ein problem haben! (zB brennendes auto in der auffahrt oder von maskierten erneut zusammen geschlagen werden… iwas wo der täter dann nicht so ohne weiters zu identifizieren ist…)

wenn die opfer jetzt angst haben (bei einem gewaltdelikt sicher nicht unverständlich) hat der täter nur eine anzeige, aber ohne strafantrag. mit anderen worten ihm wird nichts passieren, obwohl er gefasst wurde!
was ist das denn für ein systm?!

Herr X kann aber nun, dass er den Zeugen kennt,

er könnte ja den zeugen sehen, aber seine daten trotzdem nicht wissen dürfen.
aber auch dafür ließe sich wohl ein fall konstruieren…

gruß

michael

Sicherlich,

aber solange man einen Fall konstruieren könnte, hat ein anonymer Zeuge im Strafverfahren nichts verloren.

Gruss

Iru

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Hallo Iru,

ich bin eigentlich ein ganz großer Fan von dir. Aber deine Ansicht hinsichtlich des Zeugenschutzes ist wiederholter Weise mittelschwer blauäugig, das muß leider hier endlich mal gesagt werden.

Seit so fast 2 Dekaden nun versehe ich meinen Dienst unter anderem mit einigermassen delinquenter Klientel. Gefühlte hunderte Mal hatte ich an meinem trübseligen Arbeitsplatz die Gelegenheit, meine Jungs aufgrund massiver Verstöße gegen zum einen Leib und Leben, zum anderen sehr schwerwiegender Beschädigungen der Einrichtung, in der ich meinen Dienst versehen darf, anzeigen zu dürfen.

Jedesmal ersuchte ich als die anzeigende Person, doch bittschön meinen Arbeitsplatz als ladefähige Adresse anstelle meiner Personalien in diese Anzeige reinzuschreiben.

Das klappte leider nicht immer.

Und so geschah es, dass, jedesmal, wenn die Herren Gesetzeshüter versehentlich die Privatadresse der Diensthabenden in die Anzeige hämmerte, ich gerne des öfteren, insbesondere bei Fällen, in denen den betreffenden Hasis der Hintern auf Grundeis ging, da sie aufgrund der doch speziell im Hinblick auf das Jugendstrafrecht sehr überarbeiteten Justiz nach ihrer ungefähr 89. Anzeige (kein Hut) denne doch so das eine und auch das andere kleine Knasterchen zu erwarten glaubten, vor meiner Haustür rumzudefilieren beliebten.

Selbstverständlich nur ganz zuckersüß und devot mich anbetteln, doch ihre Anzeige zurückzunehmen. Meine Freude darüber, dass die Hasis nun wissen, wo ich wohne, hält sich ein wenig in Grenzen jedesmal. Gut, so richtig massiv körperlich bedroht wurde ich noch nicht bis dato. Aber diese delinquenten Idioten haben nun meine Adresse auf dem Schirm und weiss der Henker, wer alles noch in deren ihrer Gummizelle.

Gezz nur mal so rein hypothetisch ein kleines Beispiel aus längst vergangener Zeit:

/t/von-jgdl-gemeinschaftl-gepl-gewaltverbrechen/4037383

Man dürfte in diesem fiktiven Fall davon ausgehen, dass den betreffenden Hasiputzis die Adresse des potentiellen Mordopfers doch relativ fix zur Kenntnis gebracht wurde.

Aber was solls…

Gruß

Annie