Hallo allerseits,
nur mal angenommen, zwei oder mehrere Minderjährige, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht wären, hätten sich gemeinschaftlich dazu verabredet, aus ihrer tiefen inneren Unzufriedenheit heraus (Langeweile, gravierende dissoziale Tendenzen, Perspektivlosigkeit aufgrund massiver Schuldistanzierung, falsche Vorbilder, was auch immer), die dienshabende betreuende Person des nächtens auf hochgradig unerfreuliche Weise zu Tode zu befördern („Hostel spielen“).
Weiterhin angenommen, die betroffene Person und die Kollegen erführen das von den ebenfalls anwesenden, schockierten Jugendlichen, und zwar, obwohl diese zuvor von den Betreffenden (nennen wir sie Hasi und Mausi) teilweise auf das heftigste bedroht worden wären.
Die sogleich herbeigerufene Kripo hätte auf Hasi und Mausi dankenswerterweise einen so nachhaltigen Eindruck gemacht, dass noch nicht einmal ansatzweise versucht worden wäre, das geplante Vorhaben abzustreiten.
Allerdings beteuerten Hasi und Mausi hoch und heilig, das hätte alles nur ein kleiner Spass sein sollen (leider mangelte es weder Hasi und Mausi in der Vergangenheit in irgendeiner Weise an Gewaltbereitschaft; und die Gruppendynamik hätte bei diesem „kleinen Spass“ eine wenig heilsame Rolle gespielt).
Unbenommen der Tatsache, dass das potentielle „Mordopfer“ sich bester Gesundheit erfreute, bliebe doch ein ungutes Gefühl in bezug auf die zukünftig zu leistende Arbeit mit weiteren Hasis und Mausis.
Jetzt wiederum mal angenommen, die Staatsanwaltschaft hätte dieses Delikt nicht als Antragsdelikt gewertet, sondern ein Verfahren eingeleitet. Zeugen und die betroffene Person wären schon vernommen worden.
Hasi und Mausi indes wären noch Wochen nach dem Vorfall selbstverständlich auf freiem Fuss, delinquent wie eh und je und, wie man zu hören bekäme, sich noch weithin dieser Sache brüstend.
Würde es eventuell überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Was würden denn Hasi und Mausi eventuell überhaupt zu erwarten haben? Die sind ja immerhin noch minderjährig…
Beim gurgln finde ich ja noch nicht einmal das Gesetz, gegen das die beiden genau verstossen haben. Mordkomplott, versuchter Mord bzw. gefährliche versuchte Körperverletzung oder so treffen es ja irgendwie nicht ganz, glücklicherweise.
Also, ich bräuchte da mal nen Rat von euch.
Danke im voraus Awful Annie