Von Jgdl. gemeinschaftl. gepl. Gewaltverbrechen

Hallo allerseits,

nur mal angenommen, zwei oder mehrere Minderjährige, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht wären, hätten sich gemeinschaftlich dazu verabredet, aus ihrer tiefen inneren Unzufriedenheit heraus (Langeweile, gravierende dissoziale Tendenzen, Perspektivlosigkeit aufgrund massiver Schuldistanzierung, falsche Vorbilder, was auch immer), die dienshabende betreuende Person des nächtens auf hochgradig unerfreuliche Weise zu Tode zu befördern („Hostel spielen“).

Weiterhin angenommen, die betroffene Person und die Kollegen erführen das von den ebenfalls anwesenden, schockierten Jugendlichen, und zwar, obwohl diese zuvor von den Betreffenden (nennen wir sie Hasi und Mausi) teilweise auf das heftigste bedroht worden wären.

Die sogleich herbeigerufene Kripo hätte auf Hasi und Mausi dankenswerterweise einen so nachhaltigen Eindruck gemacht, dass noch nicht einmal ansatzweise versucht worden wäre, das geplante Vorhaben abzustreiten.

Allerdings beteuerten Hasi und Mausi hoch und heilig, das hätte alles nur ein kleiner Spass sein sollen (leider mangelte es weder Hasi und Mausi in der Vergangenheit in irgendeiner Weise an Gewaltbereitschaft; und die Gruppendynamik hätte bei diesem „kleinen Spass“ eine wenig heilsame Rolle gespielt).

Unbenommen der Tatsache, dass das potentielle „Mordopfer“ sich bester Gesundheit erfreute, bliebe doch ein ungutes Gefühl in bezug auf die zukünftig zu leistende Arbeit mit weiteren Hasis und Mausis.

Jetzt wiederum mal angenommen, die Staatsanwaltschaft hätte dieses Delikt nicht als Antragsdelikt gewertet, sondern ein Verfahren eingeleitet. Zeugen und die betroffene Person wären schon vernommen worden.

Hasi und Mausi indes wären noch Wochen nach dem Vorfall selbstverständlich auf freiem Fuss, delinquent wie eh und je und, wie man zu hören bekäme, sich noch weithin dieser Sache brüstend.

Würde es eventuell überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Was würden denn Hasi und Mausi eventuell überhaupt zu erwarten haben? Die sind ja immerhin noch minderjährig…

Beim gurgln finde ich ja noch nicht einmal das Gesetz, gegen das die beiden genau verstossen haben. Mordkomplott, versuchter Mord bzw. gefährliche versuchte Körperverletzung oder so treffen es ja irgendwie nicht ganz, glücklicherweise.

Also, ich bräuchte da mal nen Rat von euch.

Danke im voraus Awful Annie

30II stgb verabredung zu einem verbrechen

Was würden denn Hasi und Mausi eventuell überhaupt zu erwarten

haben? Die sind ja immerhin noch minderjährig…

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__30.html

Beim gurgln finde ich ja noch nicht einmal das Gesetz, gegen
das die beiden genau verstossen haben.

Die Strafe richtet sich also nach der Strafe des verabredeten Verbrechens.

Hier wohl tötungsdelikt.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__212.html

dann subtrahiere die milderungsregelungen in 30 II genannt und bedenke:

Bei Jugendlichen geht erziehung vor strafe, d.h ich gehe davon aus, wenn es zu einer übrigens nicht öffentlichen Jugendgerichtsverhandlung kommt, werden X und Y zu 100 mal „Ich soll lieb sein“ an die tafel schreiben o.ä. verdonnert.

DM

Hallo,
wie alt sind sie denn???
Wenn sie unter 14 sind kannst du die andere Antwort sowieso vergessen, da noch nicht straffähig.

Gruß Katie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

auch wenn du vor angst bald umkommst, aber:
unschuldig, bis die schuld bewiesen wird.

zumindest noch…siehe schäubles innovationsprogramm.

man kann nicht nach worten verurteilen. das wäre gefährlich. nach worten kann man nur erziehen. das klappt ja auch bei politikern, wenn man mit geldkürzungen und positionsentzug droht.

mfg:smile:
rene

dann subtrahiere die milderungsregelungen in 30 II genannt und
bedenke:

Bei Jugendlichen geht erziehung vor strafe, d.h ich gehe davon
aus, wenn es zu einer übrigens nicht öffentlichen
Jugendgerichtsverhandlung kommt, werden X und Y zu 100 mal
„Ich soll lieb sein“ an die tafel schreiben o.ä. verdonnert.

DM

jein…es kommt hier halt auch auf die vorstrafen der jugendlichen an. sollten diese bereits gravierend in erscheinung getreten sein (was zu vermuten ist, bei heimkindern, welche derart gedanken hegen), könnte man sich eine freiheitsstrafe vorstellen (evtl. geschlossene unterbringung in jugendeinrichtungen). dann allerdings hätte man sie auch bereits in u-haft nehmen können (verdunkelung wurde erwähnt, evtl. wiederholung…)
aber das liegt alles im ermessen des richters, welcher nun zu entscheiden hat, ob die jugdl. mit einer erzieherischen maßnahme oder mit einer haftstrafe später mal bessere menschen sein werden…

mich wundert nur, dass die jugdl. offensichtlich beide noch in der gleichen einrichtung untergebracht sind (zumindest wurde nichts gegenteiliges erwähnt). das dürfte eigentlich nicht sein.

mich wundert nur, dass die jugdl. offensichtlich beide noch in
der gleichen einrichtung untergebracht sind (zumindest wurde
nichts gegenteiliges erwähnt). das dürfte eigentlich nicht
sein.

Die beiden wurden noch am selben Abend zur Gefangenensammelstelle verfrachtet, erkennungsdienstlich behandelt und, da es nicht gestattet ist, Minderjährige nachts auf die Strasse zu entlassen, anschl. zum zust. Krisendienst Minderjähriger (vulgo: Jugendnotdienst) chauffiert.

Selbstverständlich habe ich das Hausrecht wahrgenommen und Hasi und Mausi aber sowas von achtkant rausgeschmissen. Wenn das kein Grund wäre, weiss ich auch nicht…

Dachte, das wäre ohnehin klar gewesen, mein Fehler,sorry. Habe mich versucht, so kurz wie möglich zu fassen… Ist eh schon so ne Oper drausgeworden.

Grüsse Awful Annie

wie alt sind sie denn???
Wenn sie unter 14 sind kannst du die andere Antwort sowieso
vergessen, da noch nicht straffähig.

Hallo Katie,

einer wurde gerade 15, der andere wird diesen Sommer volljährig. Bedauerlicherweise ist letzterer lediglich eine Art Mitläufer, die Hauptinitiative ging von dem (auch wesentlich delinquenteren) Jung´schen aus.

Liebe Grüsse Awful Annie

Hallo Rene,

auch wenn du vor angst bald umkommst

Ach nee, Angst ist in diesem Job recht kontraproduktiv und sich besser tunlichst abzugewöhnen. Bin nach insgesamt 12 Jahren in der Branche auch nicht mehr der Furchtsamsten eine…

bis die schuld bewiesen wird.

Hast du, glaub ich, etwas missverstanden. Es gab insgesamt 4 direkte Zeugenaussagen, darüberhinaus sind die beiden in Bezug auf die Planung voll geständig.

man kann nicht nach worten verurteilen. das wäre gefährlich.

Wenn man diese Argumentation weiterführen wollte, wäre das IMHO in diesem speziellen Fall wohl nen Tacken gefährlicher. Wären die Jungs stattdessen nach Taten verurteilt worden, könntest du das hier, glaube ich, nicht lesen…

nach worten kann man nur erziehen.

gehe doch bitte einfach mal, ohne dass ich hier lang und breit ins Detail gehen muss, davon aus, dass dies in mannigfaltigster Weise schon versucht wurde. Kannst du mir wirklich glauben…

das klappt ja auch bei

politikern, wenn man mit geldkürzungen und positionsentzug
droht.

Da allerdings gäbe ich dir uneingeschränkt recht, würde man es mal zu Abwechslung nicht bei der Drohung lassen.

Danke für deine Anteilnahme Awful Annie

Hallo Dirk Müller,

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__30.html

trifft es wohl am ehesten, richtig.

Die Strafe richtet sich also nach der Strafe des verabredeten
Verbrechens.

Hier wohl tötungsdelikt.

Allerdings, wie mir die mittelschwer entsetzte Kommissarin bei der Vernehmung sagte, wohl schon eher eindeutig Mord. Der Film, aus dem die Jungs die Anleitung für die geplante Tat bezogen, spart in dieser Hinsicht nicht wirklich mit recht unerfreulichen Details, genausowenig wie die Aussageprotokolle von den Betreffenden und der Zeugen.

Bei Jugendlichen geht erziehung vor strafe, d.h ich gehe davon
aus, wenn es zu einer übrigens nicht öffentlichen
Jugendgerichtsverhandlung kommt, werden X und Y zu 100 mal
„Ich soll lieb sein“ an die tafel schreiben o.ä. verdonnert.

Bist du ganz sicher? Der Hauptakteur (15j.) hat schon mehr Polizeikontakte wie ich warme Mahlzeiten (Sachbeschädigung, Ladendiebstähle, BTM, „Leute abziehen“ mittels Bedrohung durch Messer, Spielzeugpistole oder Baseballschläger, also bewaffneter Raub). Nicht drogenabhängig, also keine Beschaffungskriminalität. Der Mitläufer wird im Sommer volljährig und hat ne Bewährung von 2 Jahren wg. schwerer Körperverletzung.

Aber trotzdem erstmal ein herzliches Dankeschön von Awful Annie

Hast du, glaub ich, etwas missverstanden. Es gab
insgesamt 4
direkte Zeugenaussagen, darüberhinaus sind die beiden
in Bezug
auf die Planung voll geständig.

ja, das habe ich dann wohl, denn im ausgangsposting steht, dass sie geständig waren, was die aussage angeht, nicht, was das vorhaben angeht.

und wenn sie sagen, dass das nur ein schlechter scherz war, dann relativiert sich das rein rechtlich wohl auch wieder.

es dürfte schwierig sein, ohne beweise (waffen,briefe usw.) etwas zu unternehmen.

ich meine, wenn sie es tun wollen, dann muss man man sie wegsperren. da man aber vor dem versuch nicht wegen mord verurteilt werden kann, kann man sie nicht wegsperren.
das ist auch der sinn eines rechtsstaates.

Hallo furchtbare Anni,

na von dem kriminellen Vorleben der Beschuldigten stand ja nix im Sachverhalt…
Da könnte es schon sein, dass sie mehr rangenommen werden - allerdings vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand uns wenn eine „positive sozoialprognose“ vor Gericht vorgetragen wird und der Richter entsprechend drauf ist kann es sein, dass nict viel passiert - kann aber auch anders laufen.
Nach meinen Erfahrungen werden jedenfalls jugendliche im allgemeinen zuviel von den Gerichten „erzogen“ und zu wenig -und vorallem zu spät-bestraft.

Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

DM

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Na, dann ist ja gut (OwT)
owt

Nach meinen Erfahrungen werden jedenfalls jugendliche im
allgemeinen zuviel von den Gerichten „erzogen“ und zu wenig
-und vorallem zu spät-bestraft.

Sie werden vor allem auch viel zu spät erzogen; die meisten von den Leutchen, mit denen ich zu tun haben darf, wissen beim besten Willen nicht, was man von ihnen will, wenn man versucht, ihnen was von den elementarsten Gepflogenheiten menschlichen Zusammenlebens beizubringen. Im ungünstigsten Fall-wie hier beschrieben-legen sie einem den Versuch, an ihre Einsicht zu appellieren, als Schwäche aus.

Aber die sind nicht alle so…

Liebe Grüsse Awful Annie