Liebe Wissende,
in einem Gerichtsverfahren nach einem Einspruch gegen einen
Mahnbescheid möchte der Beklagte die angemahnte Summe jetzt
überweisen, hofft wohl, damit den Verfahrenskosten zu entkommen. Er
schreibt dem Kläger in einem Einwurfeinschreiben die Bitte um Nennung
der Bankverbindung für die Überweisung.
Das nur zur Erklärung, die Frage :
Dürfen in einem laufenden Verfahren Kläger und Beklagter ohne
Einbeziehung des Gerichtes Nebenabsprachen treffen? Oder ist das nach
Eröffnung des Verfahrens nicht mehr statthaft? Also der gesamte
Schriftwechsel hat über den Richter zu erfolgen?
Wenn ich Richtig informiert bin, ist das nicht zulässig.
Danke, mit ratlosem Gruß
R
Die Parteien beherrschen den gesammten Zivilprozess; sie sind auch nicht verpflichtet, Abreden „über den Richter“ zu treffen.
Levay
Danke, das war ja der Super Schnell Service!
Ps: Die Website gefällt mir !
Die Parteien beherrschen den gesammten Zivilprozess; sie sind
auch nicht verpflichtet, Abreden „über den Richter“ zu
treffen.
Levay
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Man nennt mich auch den rasenden Referendar (na ja; ICH nenne mich so, eigentlich aber gerade zum ersten Mal).
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Das freut mich 
Levay
Man nennt mich auch den Rasenden Referendar
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Danke, das war ja der Super Schnell Service!
Diese Markennamen gebe ich hier explizit für Levay frei !
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